Hallo,
ich habe einen besonderen Fall:
Ein Antragsteller möchte den monatlichen Freibetrag angehoben haben. Vorliegend handelt es sich um eine Kontopfändung. Gläubiger ist eine Sparkasse. Drittschuldner eine andere Bank.
Begründung: Er habe im Durchschnitt mtl. Beträge i.H.v. 1296 EUR aus der priv. Krankenversicherung, die auf sein Konto gehen.
Anlagen: Eine Bescheinigung der priv. Krankenversicherung, aus der die Gesamtsumme der erstatteten Beträge aus 2021, 2020, 2019, 2018, 2017 und 2016 hervorgehen. In 2021 und 2020 waren es im Jahr ca. 14.000 EUR (Er rechnet 14.256 EUR durch 11 Monate= 1296 EUR). In den Vorjahren deutlich weniger.
Eine Möglichkeit nach § 850 k IV i.V.m. § 850 f ZPO sehe ich, aber eigentlich ist die Erstattung so individuell, dass ich einen Antrag auf Freigabe spezieller Beträge richtiger finde. Jetzt muss ich über den vorliegenden Antrag entscheiden und wollte mal wissen, was das Schwarmwissen dazu denkt.
Vielen Dank schon mal.