Und vollendete Tatsachen schaffen, da bis zu einem Rechtsmittel das gegenständliche Guthaben zumeist nicht mehr auf dem Konto ist.
Insulaner: Ich würde in Erwägung ziehen, mit kurzer Frist vorab rechtliches Gehör zu gewähren.
Eine Einstellung ist zumeist aufgrund der Fristen des § 835 ZPO gar nicht erforderlich (und ab Dezember noch viel seltener).
Dann hast du immer noch "wenig Arbeit", wärst aber auf einer rechtssicheren Seite.