Hallo zusammen,
ich habe einen PfÜB-Antrag, in dem der Schuldner nur mit einer Postfachadresse angegeben ist.
Aus dem zugrundeliegenden Zivilverfahren weiß ich, dass der Schuldner im Ausland wohnt und sich auch weigert, eine andere Adresse als die Postfachadresse anzugeben. Das teilt der Gläubiger auch im PfÜB-Antrag mit und reicht ein Schreiben des Schuldners dazu ein.
Die Titel wurden öffentlich zugestellt.
Der PfÜB wird ja an sich wirksam mit Zustellung an den Drittschuldner, aber muss ich da bzgl. des Schuldners noch irgendwas veranlassen bzw. kann der PfÜB evtl. so gar nicht erlassen werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Liebe Grüße