Hallo,
die Betreuerin rechnet für einen Monat nach dem Vermögensstatus " nicht mittellos" ab, da die Betroffen 5.040,-- EUR zum Ende des Abrechnungsmonates hatte. Mittlerweile liegt das Vermögen aber bei 4.000,-- EUR , so dass Zahlungsschuldner die Staatskasse sein dürfte. Kann der Monat mit vermögend abgerechnet werden, obgleich die Überschreitung des Schonbetrages unter der monatlichen Pauschale liegt ?