Teilungsversteigerung / Vorkaufsrecht

  • Beide Miteigentümer betreiben die Teilungsversteigerung des ihnen zu je 1/2 Anteil gehörenden Grundstücks (Wert: 250.000 Euro).
    In Abt. II ist auf jedem 1/2 Anteil ein Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall für den jeweils anderen Miteigentümer eingetragen.
    Die Vorkaufsrechte bleiben beide im Falle der Zuschlagserteilung bestehen.
    Mit welchem Wert würdet ihr die Rechte ins geringste Gebot einstellen?
    Ist die Ausübung nach Zuschlagserteilung durch den jew. Berechtigten für einen 1/2 Anteil möglich? Wieweit würdet ihr im Termin belehren?
    Stehe ein bisschen auf dem Schlauch!

  • Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist für ein bestehen bleibendes Vorkaufsrecht (welches in der Teilungsversteigerung ausgeübt werden kann) eine merkantile Wertminderung in Höhe von 2 - 5 % des Verkehrswertes anzusetzen. Da es hier nur für den ersten Verkaufsfalls bestellt ist und insofern wohl nur in der TV zum tragen kommt, wäre es danach ja weg, weshalb ich eher am unteren Ende der genannten Spannweite wäre.
    Aber auf jeden Fall nochmal die Ausführungen zum Vorkaufsrecht im Stöber nachlesen, das mit den 2 -5 % ist glaub ich aus dem Böttcher.

    Interessant ist hier natürlich: Wenn das Vorkaufsrecht nur an dem jeweiligen 1/2 Miteigentumsanteil eingetragen ist, ist es ja fast sinnfrei, denn: A + B sind zu je 1/2 Miteigentümer. C gibt das Meistgebot ab. A kann das Vorkaufsrecht nur am 1/2 Anteil B ausüben, B nur am 1/2 Anteil von A. Ergibt in dem Fall wenig Sinn ... da würde ich mir die Bewilligung mal aufmerksam durchlesen.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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