Eintragungsmitteilung an Eigentümer nach Vermögensarrest

  • Guten Morgen,

    ich benötige kurz eure Hilfe zu einem Ersuchen der Staatsanwaltschaft.

    Diese beantragt in Vollziehung eines Vermögensarrests die Eintragung einer Höchstbetragshypothek und eines Veräußerungsverbots. Gleichzeitig ersucht sie das Grundbuchamt von einer Eintragungsmitteilung an den Eigentümer (und Dritte) abzusehen und beruft sich dabei auf § 33 Abs. 4 StPO i. V. m. § 55 Abs. 7 GBO. Die Mitteilung über die Eintragung soll über die Staatsanwaltschaft erfolgen. Meines Erachtens sind beide §§ nicht anwendbar, da es sich weder um rechtliches Gehör vor einer Entscheidung handelt noch die Staatsanwaltschaft auf die Eintragungsmitteilung für den Eigentümer/Betroffenen verzichten kann.

    Da ich weder im Forum, noch in einer Kommentierung oder passende Rechtsprechung hierzu gefunden habe, geht meine Hilfesuche an euch.

    Was denkt ihr?

    Vielen Dank bereits im Voraus

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