Horrido.
Hier wird sich gerade gestritten, ob eine im laufenden Verfahren eingetretene Aufrechnungslage (innerhalb des pfandfreien Einkommens) per se möglich ist oder oder durch die Insolvenz gesperrt ist.
Die bisher aufgefundenen Entscheidungen
- LSG Rheinland-Pfalz, L 6 R 163/13 vom 23.10.2013
- LSG Schleswig-Holstein, L 1 R 99/17
- Hessisches LSG, L 5 R 123/15
sprechen immer nur davon, dass die Aufrechnungslage bereits vor Verfahrenseröffnung bereits bestand.
Bei uns ist die Aufrechnungslage aber nach § 229 Abs. 2 SGB V wegen nachträglich erhöhter Leistung entstanden.
Howgh.