Hallo.
Ich bin nicht auf der Zwangsversteigerungsabteilung, habe allerdings eine allgemeine Frage hierzu.
Wenn die Erlösverteilung erfolgt und zwei Grundschulden im Gleichrang eingetragen sind, in welchem Verhältnis erfolgt dann die Verteilung?
1/2 1/2 oder im Verhältnis der Beträge nach § 10 ZVG?
Schon mal vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.