Funktionelle Zuständigkeit Nachlassgericht

  • Kann die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle im Erbscheinsverfahren den Beteiligten eigentlich Fristen setzen? Ich habe hier den Fall, da wird gesagt, ein Beteiligter sollen binnen einer bestimmten Frist Einwendungen gegen den Erbscheinsantrag eines anderen Beteiligten erheben, sonst werde angenommen, solche Einwendungen beständen nicht.

    Außerdem wundert mich, dass die Dame das Schreiben ohne Funktionsbezeichnung (UdG), sondern nur mit Amtsbezeichnung verschickt, also hier: Amtsinspektorin.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • So wird es sich verhalten und mittlerweile handelt es sich dabei um eine weit verbreitete Unsitte, wobei in aller Regel nicht einmal der UdB, sondern "nur" eine Justizangestellte unterschreibt.

    Entweder sieht das System den besagten Zusatz nicht vor und/oder man unterlässt es regelmäßig, ihn individuell anzubringen (was ja Arbeit verursachen würde).

    Ich gibt bereits OLG-Entscheidungen, bei welchen die Sache unter Aufhebung der Vorinstanz zurückverwiesen wurde, weil nach außen hin kein Handeln des Rechtspflegers ersichtlich war.

    Kann ja auch gar nicht anders sein.

    Es ist einfach eine bodenlose Schlamperei.

  • Wenn eine Angestellte oder Amtsinspektorin (oder sonst jemand) die Verfügung des Rechtspflegers "Abschrift des ESA an xyz mit der Gelegenheit zur Stellungnahme binnen..." ausführt, dürfte das M.E. keine Urkundsbeamten-Tätigkeit sein, do dass die Unterzeichnung als Justizangestellte oder Amtsinspektorin zutreffend sein dürfte. Aber dann wäre der erwähnte Zusatz "Auf Anordnung" hinzuzufügen.

    Allerdings fehlt mir ein wenig das Verständnis dafür, das überhaupt zu problematisieren. Aus dem Anschreiben geht klar hervor, dass ein Antrag gestellt wurde. Über diesen wird das Gericht zu entscheiden haben. Vorher hat der Empfänger die Gelegenheit, innerhalb der angegebenen Frist Einwendungen zu erheben. Besteht irgendein Grund zur Annahme, dass die unzuständige Person das Verfahren an sich gezogen hat, ohne es dem zuständigen Richter oder Rechtspfleger vorzulegen?

  • Mir sind etliche Fälle bekannt, in welchen es von Justizangestellten in der besagten Weise zu nicht selbständig anfechtbaren Zwangsgeldandrohungen gekommen ist und das OLG den hierauf folgenden rechtspflegerischen Zwangsgeldbeschluss aus eben diesem Grund kassiert hat.

    Es ist also keinesfalls so, dass diese Verfahrensweise in der Praxis keine negativen Konsequenzen hat.

    Und ja: Es ist eine Schlamperei.

    Ist es denn heutzutage wirklich schon zu viel verlangt, wenn man erwartet, dass die Leute vernünftig arbeiten?

    Es kam sogar schon vor, dass eine Beteiligte einen Erbschein beantragten wollte, weil das von einer Kollegin stammende Eröffnungsprotokoll so viele Rechtschreibfehler enthielt, dass sie sich schämte, dieses Protokoll (samt Testament) der Bank vorzulegen. Ich habe ihr dann ein fehlerbereinigtes Protokoll mitgegeben und geunkt, dass ja gar nicht garantiert sei, dass der avisierte Erbschein nicht ebenfalls Rechtschreibfehler enthält.

    Wir haben dann beide sehr gelacht. Aber traurig ist es trotzdem.

  • Mir sind etliche Fälle bekannt, in welchen es von Justizangestellten in der besagten Weise zu nicht selbständig anfechtbaren Zwangsgeldandrohungen gekommen ist und das OLG den hierauf folgenden rechtspflegerischen Zwangsgeldbeschluss aus eben diesem Grund kassiert hat.

    Das ist nicht der in #1 geschilderte Fall.

    Es kam sogar schon vor, dass eine Beteiligte einen Erbschein beantragten wollte, weil das von einer Kollegin stammende Eröffnungsprotokoll so viele Rechtschreibfehler enthielt, dass sie sich schämte, dieses Protokoll (samt Testament) der Bank vorzulegen.

    Auch das ist nicht der in #1 geschilderte Fall.

    Ist es denn heutzutage wirklich schon zu viel verlangt, wenn man erwartet, dass die Leute vernünftig arbeiten?

    Selbstverständlich nicht. Aber es ist auch nicht zu viel verlangt, einen harmlosen Fehler zur Kenntnis zu nehmen, ohne daraus das Ende der Justiz abzuleiten. Die hier erfolgte Reaktion steht in keinem Verhältnis zu dem gemachten Fehler.

  • Dieser Fehler kommt - vermutlich aus dem von Frog in #7 genannten Grund - aber leider massenweise vor. Es gibt fast keine Nachlassakte, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit zu Gesicht bekomme, in welcher dieser Fehler bei hinausgegebenen gerichtlichen Schreiben nicht vorkommt. Und wenn der jeweilige Beteiligte dann darauf hinweist, wird es auch noch als in der Sache irrelevante Belanglosigkeit hingestellt. Wie gesagt, die Oberlandesgerichte sehen das anders.

    Egal welcher Fehler gemacht wird, man findet für alles eine Entschuldigung. Dass man etwas falsch gemacht haben könnte, wird nicht einmal in Erwägung gezogen. Denn nach der betreffenden Monierung gingen die nächsten Schreiben erneut auf die gleiche Weise hinaus. In meinen Augen ist dies nichts anderes als pure Ignoranz.

  • Wie gesagt, die Oberlandesgerichte sehen das anders.

    Ich bin nicht überzeugt, dass "die Oberlandesgerichte" auch in diesem Falle einen wesentlichen Verfahrensfehler darin sehen würden.

    Wir werden uns in der Sache wohl nicht einig werden. Da mir derartige Schreiben noch nicht untergekommen sind (nicht nur nicht massenweise, sondern gar nicht), mag es sein, dass mir das Problembewusstsein etwas fehlt. Andererseits bleibe ich dabei, dass das Fehlen des Zusatzes nicht dazu führen wird, dass jemand das Schreiben falsch versteht.
    Natürlich sollte man erwarten, dass zumindest nach einem Hinweis die betroffenen Personen sorgfältiger darauf achten.

  • Mir ist es in letzter Zeit auch aufgefallen, dass die von mir in ForumStar gefertigten und abgespeicherten Schreiben bei der Geschäftsstelle so ausgedruckt werden, als hätte nur sie diese verfasst. Normalerweise sehe ich das ja nicht. Aber mir haben einige Antragsteller Schreiben gezeigt und da habe ich es dann gesehen. Die Geschäftsstelle geht nur auf "Produzieren" und dann erscheine ich als Rechtspfleger überhaupt nicht mehr, obwohl ich es verfügt habe.
    Den Geschäftsstellen kann man da sicherlich keinen Vorwurf machen, sondern den Verantwortlichen für dieses Programm.
    Richtig finde ich es auch nicht. Aber man stößt da überall auf taube Ohren...

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • In der Akte selbst sieht man das auch in der Regel nicht, weil die verfügte Hinausgabe nur "abgehakt" und mit Datum und Handzeichen versehen wird und keine Kopien der hinausgegebenen Schreiben zur Akte genommen werden.

    Den Fehler sieht also in der Regel nur der Empfänger dieser Schreiben und da ich im Rahmen meiner Tätigkeit auch den mit dem Gericht geführten Schriftwechsel erhalte, speisen sich meine Erkenntnisse daher quasi aus dem Empfängerhorizont.

  • Ich ärgere mich auch sehr oft darüber. Aber offensichtlich wird es von den Verantwortlichen nicht ernst genommen.
    Wahrscheinlich erst dann, wenn sich am OLG die Sachen mehren, die angefochten werden. Ich weiß es nicht.
    Da hauen so einige Sachen nicht hin bei diesem Programm.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • In Insolvenzsachen ist es hier durchaus üblich, dass noch eine Abschrift des abgeschickten Schreibens abgeheftet wird (schade um das Papier). Im Übrigen gibt es eine weit verbreitete Angewohnheit, die gerichtlichen Schreiben mit der Antwort zurückzuschicken. Ich sehe die Dinger also durchaus oft genug. Dazu kommen Fälle, in denen Empfänger später persönlich erscheinen und gerichtliche Schreiben dabei haben.

    Wir benutzen hier allerdings auch nicht ForumStar.

    In EUREKA Text hat man die Wahl zwischen den Textprodukten "Freitextschreiben Benuter" (ohne Zusatz), "Freitextschreiben auf Anordnung" und "Freitextschreiben Sachbearbeiter beglaubigt durch Benutzer" (und noch ein paar weiteren Varianten). Natürlich kann mal jemand versehentlich die falsche Vorlage verwenden, das ist dann aber die Ausnahme.

  • Mir ist es in letzter Zeit auch aufgefallen, dass die von mir in ForumStar gefertigten und abgespeicherten Schreiben bei der Geschäftsstelle so ausgedruckt werden, als hätte nur sie diese verfasst. Normalerweise sehe ich das ja nicht. Aber mir haben einige Antragsteller Schreiben gezeigt und da habe ich es dann gesehen. Die Geschäftsstelle geht nur auf "Produzieren" und dann erscheine ich als Rechtspfleger überhaupt nicht mehr, obwohl ich es verfügt habe. Den Geschäftsstellen kann man da sicherlich keinen Vorwurf machen, sondern den Verantwortlichen für dieses Programm. Richtig finde ich es auch nicht. Aber man stößt da überall auf taube Ohren...

    ForumStar ist da tatsächlich etwas... komplizierter. Das "Auf Anordnung" erscheint nur bei gewissen Schreiben (ob da ein tieferes System dahinter steckt, werden wir wohl nie erfahren :D) automatisch und auch nur, wenn man die richtige Rolle (UdG) ausgewählt hat. Leider gehört insbesondere auf das allgemeine Schreiben zu den Formularen, wo es nie automatisch hinzugefügt wird; insofern dürfte Cromwell damit recht haben, dass es ein massenhaftes Problem ist.
    Vielleicht eine Folge davon, dass ForumStar aus allem möglichem zusammengewürfelt wurde?

  • Mir ist es in letzter Zeit auch aufgefallen, dass die von mir in ForumStar gefertigten und abgespeicherten Schreiben bei der Geschäftsstelle so ausgedruckt werden, als hätte nur sie diese verfasst. Normalerweise sehe ich das ja nicht. Aber mir haben einige Antragsteller Schreiben gezeigt und da habe ich es dann gesehen. Die Geschäftsstelle geht nur auf "Produzieren" und dann erscheine ich als Rechtspfleger überhaupt nicht mehr, obwohl ich es verfügt habe. Den Geschäftsstellen kann man da sicherlich keinen Vorwurf machen, sondern den Verantwortlichen für dieses Programm. Richtig finde ich es auch nicht. Aber man stößt da überall auf taube Ohren...

    ForumStar ist da tatsächlich etwas... komplizierter. Das "Auf Anordnung" erscheint nur bei gewissen Schreiben (ob da ein tieferes System dahinter steckt, werden wir wohl nie erfahren :D) automatisch und auch nur, wenn man die richtige Rolle (UdG) ausgewählt hat. Leider gehört insbesondere auf das allgemeine Schreiben zu den Formularen, wo es nie automatisch hinzugefügt wird; insofern dürfte Cromwell damit recht haben, dass es ein massenhaftes Problem ist.
    Vielleicht eine Folge davon, dass ForumStar aus allem möglichem zusammengewürfelt wurde?

    So denke ich es auch. Ich habe Mal einen Artikel gelesen, darin stand, dass es anmutet wie die Bastelarbeit aus einer Garage oder so ähnlich. Und manchmal habe ich auch das Gefühl.
    Es hat auch viel Gutes, das möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Viele Dinge Dinge werden erleichtert und gehen somit schneller. Aber es gibt auch so einige Hinkefüße. Und wenn es dann rechtlich nicht mehr sauber ist, halte ich es für sehr bedenklich.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Aber auch hier wieder das alte Lied, daß die Bereitstellung eines Programms nicht davon entbindet, eigene Geistesleistung (hier: die Befolgung der Vorschriften) in die Arbeitsleistung zu integrieren. Setzt allerdings neben dem Willen dazu auch die Kenntnis der anzuwendenden Vorschriften voraus. Und da habe ich gelegentlich so meine Bedenken...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Mir ist es in letzter Zeit auch aufgefallen, dass die von mir in ForumStar gefertigten und abgespeicherten Schreiben bei der Geschäftsstelle so ausgedruckt werden, als hätte nur sie diese verfasst. Normalerweise sehe ich das ja nicht. Aber mir haben einige Antragsteller Schreiben gezeigt und da habe ich es dann gesehen. Die Geschäftsstelle geht nur auf "Produzieren" und dann erscheine ich als Rechtspfleger überhaupt nicht mehr, obwohl ich es verfügt habe. Den Geschäftsstellen kann man da sicherlich keinen Vorwurf machen, sondern den Verantwortlichen für dieses Programm. Richtig finde ich es auch nicht. Aber man stößt da überall auf taube Ohren...

    ForumStar ist da tatsächlich etwas... komplizierter. Das "Auf Anordnung" erscheint nur bei gewissen Schreiben (ob da ein tieferes System dahinter steckt, werden wir wohl nie erfahren :D) automatisch und auch nur, wenn man die richtige Rolle (UdG) ausgewählt hat. Leider gehört insbesondere auf das allgemeine Schreiben zu den Formularen, wo es nie automatisch hinzugefügt wird; insofern dürfte Cromwell damit recht haben, dass es ein massenhaftes Problem ist.
    Vielleicht eine Folge davon, dass ForumStar aus allem möglichem zusammengewürfelt wurde?

    So denke ich es auch. Ich habe Mal einen Artikel gelesen, darin stand, dass es anmutet wie die Bastelarbeit aus einer Garage oder so ähnlich. Und manchmal habe ich auch das Gefühl.
    Es hat auch viel Gutes, das möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Viele Dinge Dinge werden erleichtert und gehen somit schneller. Aber es gibt auch so einige Hinkefüße. Und wenn es dann rechtlich nicht mehr sauber ist, halte ich es für sehr bedenklich.

    Durchaus. Besonders ärgerlich ist daran auch, dass man als Sachbearbeiter selbst das ja nicht mal unbedingt mitbekommt. Ich habe eine Zeit lang leider in Betreuung nach dem Versterben des Betreuten an verwandte Ehrenamtler recht verhunzte Beileidsbeurkundungen verschickt. Aus irgendeinem Grund hat das Programm unter gewissen Voraussetzungen bei Produktion des Schreibens den Text teilweise verändert/überschrieben.
    Hab ich durch Zufall dann mal gesehen, als mir ein Beteiligter das Schreiben mit weiteren Unterlagen zurück geschickt habe... das war mir schon irgendwie unangenehm, auch wenn ich selbst ja eigentlich keine Chance hatte, das vorher zu bemerken. Wenigstens wurde das recht schnell behoben, nachdem ich das Problem mit reproduzierbarer Anleitung an die entsprechende Stelle gegeben habe.

    Der Geschäftsstelle hätte es natürlich auffallen können, aber die haben meistens genug zu tun, um nicht nochmal alle meine Schreiben Kontrolle zu lesen.

  • Aber auch hier wieder das alte Lied, daß die Bereitstellung eines Programms nicht davon entbindet, eigene Geistesleistung (hier: die Befolgung der Vorschriften) in die Arbeitsleistung zu integrieren. Setzt allerdings neben dem Willen dazu auch die Kenntnis der anzuwendenden Vorschriften voraus. Und da habe ich gelegentlich so meine Bedenken...

    :eek: Wenn man eine Verfügung als Rechtspfleger macht und unterzeichnet und bei der Geschäftsstelle wird es so ausgedruckt/erstellt/produziert, als wenn sie dieses Schreiben verfasst hat?!?
    Das hat meines Erachtens weder etwas mit eigener Geistesleistung noch mit Kenntnis der anzuwendenden Vorschriften zu tun.
    Das ist von vornherein falsch programmiert. Was soll ich mit einem Programm -welches ja angeblich so viel Arbeitsplätze einsparen kann-, wenn ich sämtliche Schreiben, Beschlüsse etc. komplett neu gestalten und ständig auf alles aufpassen und nach dem Ausdrucken alles noch Mal kontrollieren muss, bevor es in die Post geht? Das sollte wohl nicht im Sinne des Erfinders sein. Es soll ja gerade Zeit und Kapazitäten einsparen. Klar, es wäre absolut wünschenswert alles noch Mal selbst zu kontrollieren als Rechtspfleger, wenn man denn die Zeit dafür hätte.
    Wenn ich aber als Rechtspfleger eine Verfügung mache und unterzeichne, dann sollte ich auch darauf vertrauen können, dass das tolle Programm daraus nicht ein Schreiben produziert, wo ausschließlich die Geschäftsstelle erscheint. Dann können wir uns diesen ganzen Quatsch sparen bzw. müssen es dann auch, weil es nicht richtig ist.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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