Huhu,
ich hab folgenden Fall:
PKH wurde bewilligt in beiden Instanzen:
I. Instanz Raten 200 €
II. Instanz ohne
Die Partei zahlt fleißig Raten in der ersten Instanz und überzahlt auch den vorläufigen Ratenplan. (9 x 200,00 € und einen Teil einer weiteren Rate mehr als der vorläufige Plan vorsieht, bis Juli 2020)
Aufgrund der Überzahlung wird die Partei vom KB angeschrieben zwecks Rückzahlung.
Es erfolgt Rückzahlung von knapp 2000,00 € während das Verfahren in der I. Instanz im Januar 2021 noch nicht abgeschlossen war .
Zwei Monate später war das erstinstanzliche Verfahren abgeschlossen.
Es sind 800,00 € mehr an Kosten angefallen, als im vorläufigen Ratenplan angefordert waren.
Verfahren geht in die Berufung und wird ans LG geschickt, ohne dass jemand zuvor nochmal die restlichen Raten anfordert.
LG bewilligt für II. Instanz im Juli 2021 PKH ohne Raten.
Ich bekomme das Ding jetzt auf den Tisch und sehe: Da fehlt in der I. Instanz noch Geld und lasse die restliche Forderung durch die in der I. Instanz fortstehende Bewilligung von Raten anfordern.
Jetz bekomme ich natürlich einen Antrag auf Abänderung der Raten, weil die Partei seit Juli 2020 arbeitslos ist.
Deswegen wurde in der II. Instanz 2021 sodann auch PKH ohne Raten bewilligt.
Ich kann ja die Bewilligung der ersten Instanz nur rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verschlechterung abändern.
Aufgrund vorläufigen Ratenplans wurden bis Oktober 2019 Raten gezahlt. Verschlechterung trat im Juli 2020 ein.
Es fehlen noch 800,00 € / 200 € Raten -> 4 Monate wären Raten bis Februar 2020 gewesen
Diese waren ja aber auch nicht angefordert und wurden nicht einfach nicht gezahlt sondern sogar zurück bezahlt.
Darf ich diese jetzt noch anfordern?
Konnte sich die Partei darauf verlassen, dass nichts mehr kommt?
Hätte die Partei die Rückzahlugn zurück halten müssen, falls der endgültige Ratenplan höher und länger ausfällt?