Über den schriftlichen Prüfungstermin nach Eröffnung des Verfahrens wird von mir eine Niederschrift gefertigt. Ist hierin anzugeben, ob und wenn ja welches Konto vom Insolvenzverwalter als Hinterlegungsstelle eingerichtet wurde?
Niederschrift über schriftlichen Prüfungstermin
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Über den schriftlichen Prüfungstermin nach Eröffnung des Verfahrens wird von mir eine Niederschrift gefertigt. Ist hierin anzugeben, ob und wenn ja welches Konto vom Insolvenzverwalter als Hinterlegungsstelle eingerichtet wurde?
Da lediglich eine Niederschrift zu dem Prüfungstermin (bezüglich der angemeldeten Forderungen) angefertigt wird, wird in dem Protokoll (zumindest bei uns) üblicherweise nicht aufgenommen, ob und wo der Insolvenzverwalter eine Hinterlegungsstelle eingerichtet hat.
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Die Bestimmung der Hinterlegungsstelle ist doch Teil des Berichtstermins und nicht des Prüfungstermins.
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Sehe ich wie die Vorschreiber.
Kommt bei uns auch nicht in das Protokoll, da wir nur den Prüftermin protokollieren.
Für alles andere gibt es den (schriftlichen) Bericht des Verwalters.
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