Hallo zusammen,
vor ca. 50 Jahren wurden am gleichen Tag
a) eine Hypotheke für eine Forderung aus Schuldversprechen für die WfA
und
b) eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Besetzungsrecht) zu Gunsten des Landes „für die Dauer des Annuitätshilfedarlehensverhältnisses, mindestens jedoch für 20 Jahre“ eingetragen.
Den Eintragungen liegt auch eine Urkunde zu Grunde, in der die Hypothek und die Dienstbarkeit bestellt wurden.
Die Löschungsbewilligung zu der Hypothek liegt vor. Fraglich ist allerdings wie die Dienstbarkeit gelöscht werden kann (der Notar rief an und erkundigte sich). Ich habe leider gar keine Ahnung, mutmaße aber mal, dass die Hypothek und die Dienstbarkeit miteinander in irgendeinem Verhältnis stehen. Benötige ich eine ausdrückliche Löschungsbewilligung oder (mal so aus der Hüfte geschossen) kann man so weit gehen und sagen, dass mit der Vorlage der Löschungsbewilligung nachgewiesen worden ist, dass das "Annuitätshilfedarlehensverhältnis" erloschen ist?
Über jede Art von Anregungen freue ich mich!
Danke!
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