Formwechsel nach Auflassung

  • Ich habe hier einen Vertrag bei dem die Gesellschafter Grundstücke zunächst in eine KG einbringen wollen.
    Der Vertrag war grundsätzlich in Ordnung, es fehlte nur ein Grundschuldbrief zur Löschung eines Rechts, damit die beantragte lastenfreie Übertragung erfolgen konnte.

    Jetzt liegt der Brief vor und ich wollte umschreiben. Als ich noch einmal in das HR schaue, stellte ich fest, dass die KG gar nicht mehr als KG existiert, sondern inzwischen (nach Auflassung) durch Formwechsel in eine GmbH umgewandelt wurde.

    Reicht es jetzt aus, wenn der Notar den Eintragungsantrag umstellt und beantragt statt der KG die neue GmbH einzutragen oder ist die Auflassung ganz im Eimer und muss neu an die GmbH erfolgen??? :confused:

    Die KG ist ja nachgewiesenerweise identisch mit der GmbH. Aber irgendwie fühlt es sich trotzdem nicht richtig an.

    Hat jemand hier eine Idee??? Danke schon einmal für die Hilfe.

  • Nein, ist keine Gesamtrechtsnachfolge, sondern der gleiche Rechtsträger. Wegen der Identität reicht die Umstellung des Antrags durch den Notar. Als Erwerbsgrund eintragen würde ich:

    Aufgelassen am………………..und nach formwechselnder Umwandlung (AG ….., HRB Nr……) mit neuer Rechtsform eingetragen am …..

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Nein, ist keine Gesamtrechtsnachfolge, sondern der gleiche Rechtsträger. Wegen der Identität reicht die Umstellung des Antrags durch den Notar. Als Erwerbsgrund eintragen würde ich:

    Aufgelassen am………………..und nach formwechselnder Umwandlung (AG ….., HRB Nr……) mit neuer Rechtsform eingetragen am …..

    :oops: stimmt

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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