Vormundschaft und Adoption

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Akte von einem anderen Gericht übernommen. Hierbei ist noch das Jugendamt der Stadt XY zum Vormund bestellt. Die Pflegeeltern haben die Übernahme der Vormundschaft beantragt, sodass ich hier entsprechend am Prüfen bin.
    Nun kommt vom bisherigen Vormund die Mitteilung, dass die leibliche Mutter die Zustimmung zur Adoption erteilt hat und die Pflegeeltern das Kind adoptieren möchten. Sie regen daher an, dass für die Adoptionsangelegenheiten ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist, sofern die Pflegeeltern als Vormund bestimmt werden.

    Nun stellt sich mir grundsätzlich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, das hiesige Jugendamt als Vormund zu bestellen, welche dann auch die Adoptionsangelegenheiten klären können. Nach ausgesprochener Adoption steht den Pflegeeltern ja dann die elterliche Sorge zu.

    Wie seht ihr das?

  • Wenn der bisherige Amtsvormund aus der Nähe kommt, z. B. Nachbarlandkreis oder Nachbarstadt, habe ich ihn wegen zur Vermeidung unnötiger Bindungsbrüche des Mündels auch schon in ähnlichen Fällen im Amt gelassen.

    Das mögen die Jugendämter nicht so gerne und verweisen auf die Zuständigkeit nach SGB. Aber bei absehbarem Ende und bei vertretbarer Entfernung entlasse ich nicht so schnell. Das ist aber immer Einzelfallsache. Wenn z. B. ohnehin Sachbearbeiterwechsel infolge Elternzeit/Rente o. ä. ansteht, dann soll natürlich der wohnortnähere Amtsvormund tätig werden.

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