In zwei seit ca. einem Jahr anhängigen Pflegschaftssachen über zwei Geschwister wurde den Eltern vom Richter in einem Verfahren weitere elterliche Sorgerechte entzogen, der Umfang der Pflegschaft somit praktisch erweitert. Was ist in einem solchen Fall von mir als Rechtspfleger zu veranlassen? Ist das ein neues Verfahren oder kann die Erweiterung in das bestehende integriert werden? Muss ein Anfangsbericht des Jugendamtes als Pfleger vorgelegt werden?
Im anderen Verfahren ist der Pflegling nun in einer Einrichtung außerhalb unseres Bezirks. Sind wir hier noch zuständig oder muss/kann das Verfahren abgegeben werden?