Nachlasspfleger als Erwerber?

  • Hallo,

    mir liegt ein Antrag auf Eigentumsumschreibung auf den Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des Herrn Max Mustermann, Herrn Rechtsanwalt Hans Hansen vor. Weiter liegt ein rechtskräftiges Urteil vor, wonach der Eigentümer dazu verurteilt wird, die Auflassung des Grundvermögens X an den Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des Herrn Max Mustermann, Herrn Rechtsanwalt Hans Hansen, zu erklären und die Eigentumsumschreibung auf den Nachlasspfleger zu bewilligen.
    Der Gläubiger erklärt unter Vorlage des Urteils die Auflassung.
    Ich weiß, dass unbekannte Erben als Eigentümer eingetragen werden können. Aber die Auflassung wurde hier ja zugunsten des Nachlasspflegers erklärt, also soll ich ihn wohl auch eintragen. So lautet auch der Antrag. Ich habe nichts dazu gefunden, dass das geht!? Könnte man die Auflassung/das Urteil ggf. dahingehend auslegen, dass die unbekannten Erben eingetragen werden oder ist das Urteil einfach falsch und unbrauchbar??

    Für Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!

    Muschel

  • Wurde tatsächlich nach dem suboptimalen Urteil vom Notar eine Auflassung auf den Pfleger beurkundet? Das Urteil würde ich noch auslegen, eine so eindeutig falsche Auflassung gegen ihren Wortlaut eher nicht mehr.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Leider ja- die Auflassung wurde auf den Pfleger erklärt. Ich bin auch am Überlegen, einfach eine neue Auflassung auf die unbekannten Erben anzufordern. Obwohl sich das ja nicht wirklich mit dem Urteil deckt...Aber so würde man die Kuh noch vom Eis bekommen....

  • Ich würde das tun. Das Urteil ist gut auszulegen, die Auflassung ist für mich unbrauchbar. Das kann der Notar auf seine Rechnung nehmen.

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