Rückscheine kommen nicht

  • Bei uns kommen bei Einschreiben gegen Rückschein aus den Niederlanden und auch anderen EU-Ländern die Rückscheine nicht zurück. Habt Ihr damit in letzter Zeit auch Probleme?

    Ich habe schon lange und regelmäßig Probleme mit den Rückscheinen. Hier werden regelmäßig Nachforschungsaufträge veranlasst.

  • In letzter Zeit nein, was aber an einem Pensenwechsel liegt. ;)

    Vor dem Pensenwechsel kam sowas bei mir sporadisch vor, in unterschiedlicher Form. Entweder kam gar nichts oder ein nur unvollständig ausgefüllter Rückbrief (Zustellername und Unterschrift fehlten) oder es kamen Rückbriefe mit dem Aufkleber/Vermerk "Geweigerd" auf dem Umschlag. (Wenn der Empfänger den aufgemacht hätte, hätte man dazu den Belehrungsvordruck über das Annahmeverweigerungsrecht nutzen können, aber hey...)
    Wenn drei Zustellungsversuche so oder anders gescheitert sind, habe ich in Absprache mit d. Vors. mitunter einen Gerichtsvollzieher in den Niederlanden (Gerechtsdeurwaarder) beauftragt. Auslandszustellungen kamen aber nicht oft genug vor, als dass das in meinem Pensum eine außergewöhnliche Arbeitsbelastung gewesen wäre.

    Da ich's vertretungsweise grundsätzlich noch mache:

    Hier werden regelmäßig Nachforschungsaufträge veranlasst.

    Bringen die irgendwas? Bei mir kam dann nur "wurde am XY abgegeben", aber da der Rückschein fehlte, musste ich sowieso von vorn anfangen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Bei uns kommen bei Einschreiben gegen Rückschein aus den Niederlanden und auch anderen EU-Ländern die Rückscheine nicht zurück. Habt Ihr damit in letzter Zeit auch Probleme?

    Ich habe schon lange und regelmäßig Probleme mit den Rückscheinen. Hier werden regelmäßig Nachforschungsaufträge veranlasst.

    Meinst du damit die Sendungsverfolgung, die ich selber machen kann oder erteilst Du Nachforschungsaufträge und wenn ja an wen?

    Bei der Sendungsverfolgung sehe ich ja, in der Regel "wurde am ... zugestellt".

  • Bei uns kommen bei Einschreiben gegen Rückschein aus den Niederlanden und auch anderen EU-Ländern die Rückscheine nicht zurück. Habt Ihr damit in letzter Zeit auch Probleme?

    Ich habe schon lange und regelmäßig Probleme mit den Rückscheinen. Hier werden regelmäßig Nachforschungsaufträge veranlasst.

    Meinst du damit die Sendungsverfolgung, die ich selber machen kann oder erteilst Du Nachforschungsaufträge und wenn ja an wen?

    Bei der Sendungsverfolgung sehe ich ja, in der Regel "wurde am ... zugestellt".

    Also hier werden die Auslands-Einschreiben an ein Postunternehmen übergeben, die es wiederum bei der Deutschen Post aufgeben...

    Da ich erstmal nicht die Sendungsnummer der Deutschen Post habe, muss die Geschäftsstelle eine E-Mail an das Postunternehmen senden. Von dort wird die Anfrage an die Deutsche Post weitergeleitet. Mit der Antwort bekommen wir auch die Sendungsnummer. Zum Teil ist der Antwort-E-Mail eine Anlage mit einer Zustellungsbestätigung mit einer Unterschrift beigefügt. Mit der Sendungsnummer kann ich dann auch die Online-Sendungsverfolgung der Deutschen Post und oft auch der Post des Ziellandes nutzen. Dort wird einem oft eine unterzeichnete Zustellungsbestätigung zum Ausdrucken angezeigt. Ich habe nun angefangen, das Tracking der Zielländer zu nutzen, wie der Royal Mail, anpost und postnl.

  • Also hier werden die Auslands-Einschreiben an ein Postunternehmen übergeben, die es wiederum bei der Deutschen Post aufgeben...

    Da ich erstmal nicht die Sendungsnummer der Deutschen Post habe, muss die Geschäftsstelle eine E-Mail an das Postunternehmen senden. Von dort wird die Anfrage an die Deutsche Post weitergeleitet. Mit der Antwort bekommen wir auch die Sendungsnummer. Zum Teil ist der Antwort-E-Mail eine Anlage mit einer Zustellungsbestätigung mit einer Unterschrift beigefügt. Mit der Sendungsnummer kann ich dann auch die Online-Sendungsverfolgung der Deutschen Post und oft auch der Post des Ziellandes nutzen. Dort wird einem oft eine unterzeichnete Zustellungsbestätigung zum Ausdrucken angezeigt. Ich habe nun angefangen, das Tracking der Zielländer zu nutzen, wie der Royal Mail, anpost und postnl.

    Ich hatte mich damals mit meinen Vorsitzenden besprochen, als bei mir eine Zustellung in die Niederlande 3x scheiterte, wieder umterminiert werden musste und die Sendungsverfolgung "zugestellt am" auswarf. Da der Rückschein aber fehlte, reichte die Sendungsverfolgung als Nachweis nicht aus.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Also hier werden die Auslands-Einschreiben an ein Postunternehmen übergeben, die es wiederum bei der Deutschen Post aufgeben...

    Da ich erstmal nicht die Sendungsnummer der Deutschen Post habe, muss die Geschäftsstelle eine E-Mail an das Postunternehmen senden. Von dort wird die Anfrage an die Deutsche Post weitergeleitet. Mit der Antwort bekommen wir auch die Sendungsnummer. Zum Teil ist der Antwort-E-Mail eine Anlage mit einer Zustellungsbestätigung mit einer Unterschrift beigefügt. Mit der Sendungsnummer kann ich dann auch die Online-Sendungsverfolgung der Deutschen Post und oft auch der Post des Ziellandes nutzen. Dort wird einem oft eine unterzeichnete Zustellungsbestätigung zum Ausdrucken angezeigt. Ich habe nun angefangen, das Tracking der Zielländer zu nutzen, wie der Royal Mail, anpost und postnl.

    Ich hatte mich damals mit meinen Vorsitzenden besprochen, als bei mir eine Zustellung in die Niederlande 3x scheiterte, wieder umterminiert werden musste und die Sendungsverfolgung "zugestellt am" auswarf. Da der Rückschein aber fehlte, reichte die Sendungsverfolgung als Nachweis nicht aus.


    Mir ist aus meinen Strafsachen (Strafbefehle ins Ausland) auch bekannt, dass gerade aus den Niederlanden die Rückscheine entweder überhaupt nicht oder nicht ausgefüllt zurückkommen. Die dortigen Postboten scheinen nicht zu wissen, wie sie damit umgehen sollen. Möglicherweise gibt es den Rückschein dort im inländischen Verkehr nicht (mehr), sodass entsprechende Schreiben aus dem Ausland für Verwirrung sorgen.

    Bei einem ausdrücklich mit "geweigert" zurückkommenden Umschlag würde ich allerdings von einem tatsächlichen Zugang (jedenfalls im Sinne von § 189 ZPO) ausgehen, auch wenn der physische Rückschein nicht zurückkommt.

  • Auf der Seite der Deutschen Post steht, dass Einschreiben-Rückscheine in die Niederlande derzeit nicht verfügbar seien. Zumindest haben wir diese Mitteilung vor einigen Wochen über unsere Wachtmeisterei erhalten.
    Zur Zeit ordnen unsere Richter daher die förmliche Auslandszustellung an. Fraglich ist, ob das so korrekt ist.

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