Hello,
ich habe einen Schuldner der eine Nachzahlung von Arbeitslosengeld I für den Zeitraum 22.08.2021-31.10.2021 im November auf sein P Konto erhalten hat.
Das Konto wurde erst Mitte Oktober gepfändet und danach auch erst ein P Konto eingerichtet.
Nehme ich hier eine Rückrechnung vor?
Würde ich die Nachzahlung dem einzelnen Monat zurechnen habe ich dann nämlich das Problem, dass das Konto in den Monaten zum Teil nicht gepfändet war.
Ist die Nachzahlung für die Zeit vor der Pfändung damit vollständig freizugeben?
LG