Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag im vereinfachten Unterhaltsverfahren vorliegen. Antragsteller ist das Kind, vertreten durch das Jugendamt als Beistand. Es wird Unterhalt in Höhe von 105 % geltend gemacht. In der Rückstandsberechnung ist jedoch nicht nur der rückständige Kindesunterhalt aufgeführt, sondern zusätzlich der Anteil am Kindergartenbeitrag. Berücksichtige ich diesen mit, da es sich auch um eine Form von Unterhalt handelt und die 120 % nicht überschritten werden?
Ich hatte bislang noch nie den Fall, dass das Jugendamt plötzlich Kindergartenbeiträge angesetzt hat.