Die Tochter einer dementen Person wurde als Betreuerin bestellt, damit eine Immobilie verkauft werden kann. Die Tochter hatte zwar eine Vorsorgevollmacht, aber die wurde "beglaubigt" mit Finanzamts-Siegel. Die Betreute ist laut Gutachten mittlerweile geschäftsunfähig. Aus dem vom Notar nunmehr vorgelegtem Kaufvertragsentwurf geht hervor, dass das Haus der Betreuten zu 1/2 gehört. Zu 1/2 ist der verstorbene Ehegatte noch eingetragen. Laut Urkunde nach gesetzlicher Erbfolge von der Betreuten zu 1/2 und den Kindern (damit u.a. von der Betreuerin) zu je 1/8 nach Erbschein beerbt worden. Die Erbengemeinschaft verkauft an eine dritte Person. Kaufpreis soll zu 3/4 an die Betreute und zu je 1/16 an Betreuer/Miterben gehen. Benötige ich dafür neben dem Verfahrenspfleger einen Ergänzungspfleger?
Betreuer u. Betreute in Erbengemeinschaft, Hausverkauf, Ergänzungspfleger?
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Benötige ich dafür neben dem Verfahrenspfleger einen Ergänzungspfleger?
du benötigst einen Ergänzungsbetreuer, da d. Betreuer(in) d. Betreuten in diesem Falle nicht vertreten kann. den Verfahrenspfleger benötigst du ebenfalls.
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Das würde ich so nicht ohne Weiteres sagen. Wenn die Tochter auch für die Vermögenssorge bevollmächtigt wurde und vom § 181 BGB befreit ist, die Betreuerbestellung also nur erfolgte, weil die Vollmacht nicht den Formvorschriften der GBO entspricht, dürfte ein Ergänzungsbetreuer entbehrlich sein. Auch auf die Verfahrenspflegerbestellung kann u.U. verzichtet werden, wenn ein Interesse der Betroffenen daran nicht ersichtlich ist, § 276 Abs.2 FamFG.
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