Hallo zusammen,
ich habe bei einem erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein paar Probleme.
1. Problem: Der Gläubiger ist nach Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss verstorben.
Meiner Meinung nach ist das nicht problematisch, da er zum Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gelebt hat und somit die Voraussetzungen des Erlasses vorlagen.
Jetzt habe ich aber einen Antrag des Schuldners, die ich dem Gläubiger zur Stellungnahme schicken muss. Schicke ich die jetzt an die Erben? Erbschein liegt mir vor.
2. Problem: Der Antrag des Schuldners:
Kurze Zusammenfassung:
Der hiesige Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betrifft a) sein Arbeitseinkommen und b) das Bankkonto.
Er hat noch nachrangige Pfändungen von anderen Behörden.
Auf sein Konto geht nur das monatlich schwankende gepfändete Arbeitseinkommen ein.
Er bekommt nun seit kurzem Hinterbliebenenversorgung (monatlich knapp 250,00 €), die aber aufgrund der Kontopfändung vollständig gepfändet wird.
Zuerst hat er einen Antrag gestellt, dass er den unpfändbaren Freibetrag auf dem P-Konto nach der Pfändungstabelle erhöhen möchte, da ihm nach der Tabelle des § 850c ZPO (Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Hinterbliebenenversorgung) ein höherer monatlicher Betrag zusteht. Wegen Unstimmigkeiten im Antrag wurde der Schuldner mehrmals angeschrieben.
Mit einem weiteren Schreiben hat er jetzt zusätzlich einen Antrag nach § 850b I Nr. 4 ZPO gestellt, um die Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente) als unpfändbar festzustellen.
Der Antrag nach § 850b I Nr. 4 ZPO ist meiner Meinung nach nicht zulässig bei Witwenrente.
Der Antrag auf Erhöhung bzw. Anpassung der Pfändungsfreigrenze ist möglich. Allerdings tue ich mich schwer mit der Formulierung eines solchen Beschlusses.
Wie formuliere ich ein Blankettbeschuss mit Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Hinterbliebenenversorgung?
Ich habe Schwierigkeiten Beträge mit in den Beschluss aufzunehmen. Aber ohne Beträge kann die Bank ja die Grenzen nicht berücksichtigen.
Hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Vielleicht hab ich auch grundsätzlich einen Denkfehler gemacht. Ich bearbeite die Pfänder erst seit gut einem Monat. Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Hilfe.
LG