Guten Tag!
Folgender Fall:
Ehegatten, 2 gemeinsame minderjährige Kinder.
Ehegatte verstirbt und setzt testamentarisch seine Ehegattin als Alleinerbin ein.
Gibt es jetzt bezüglich der mdj. Kinder etwas zu beachten, da die Ehegattin die Kinder ja nunmehr allein vertritt? Zum Nachlass gehört ein Hausgrundstück zu ½ Anteil.
Prüfung Geltendmachung Pflichtteil (fällt mir gerade dazu ein)?
LG
D.