Testamentsvollstrecker für Vorerben

  • Für den Anteil des behinderten Vorerben besteht Testamentsvollstreckung, der Testamentsvollstrecker veräußert eines (es gibt mehrere) Grundstücke aus der Nachlassmasse, er handelt auf Grund seiner Einsetzung in einem notariellen Testament und der Amtsannahmebestätigung des Nachlassgerichtes. Im Testament gibt es u.a. folgenden Passus: „Der Testamentsvollstrecker ist gehalten... den Bestand des Nachlasses erst dann anzugreifen, wenn die Kosten….anders nicht zu decken sind, die Entscheidung über die Inanspruchnahme aus Mitteln der Vorerbschaft ist ausschließlich dem Testamentsvollstrecker vorbehalten. Der Testamentsvollstrecker soll vorrangig erst die Erträge aus dem Nachlass des Vorerben verwenden. Erst falls diese nicht ausrechen, darf er auch die Substanz der Nachlassbeteiligungen verwenden.“

    Muss ich das bei prüfen, und wenn ja, wie? Muss ich die Eintragung ablehnen, wenn genug Erträge vorhanden sind?

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