Hallo miteinander,
ich sitze auf dem Vollstreckungsgericht und habe hier einen Antrag auf Freigabe eines einmaligen Betrages von Wohngeld auf dem P-Konto vorliegen. Die Schuldnerin befindet sich in der Wohlverhaltensphase, das Insolvenzverfahren war an einem zentralisierten Gericht, also nicht hier, anhängig. Jetzt liegt mir ein Schreiben der Bank vor wonach das P-Konto von niemandem gepfändet ist, ich kann also nichts freigeben.
Jetzt meine Frage (aus Eigeninteresse): wo kann sich die Schuldnerin denn hinwenden? Gibt es überhaupt einen Weg an das Geld zu kommen?
Vielen Dank im Voraus!