Hallo, ich bin jetzt leider schon zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit auf diese dubiosen Fischereirechte im Grundbuch gestoßen (Niedersachsen), und weiß nicht wirklich etwas damit anzufangen, meine Kollegen konnten mir leider auch nicht wirklich helfen.
Das Recht lautet "Anteil zu 1 ha 95 a 37 qm des jeweiligen Eigentümers an der Koppelfischerei in der... Auf ersuchen er Königlichen Generalkommission für die Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein vom 17. November 1906 eingetragen am 10.11.1906.."
Das Recht ist eingetragen unter lfd. Nr. 7/zu 11, die lfd. Nr. 11 ist unter lfd. Nr. 12 neu eingetragen. Lastet also m.E. auf der lfd. Nr. 12.
Nun soll von lfd. Nr. 12 ein Flurstück übertragen werden. Ich weiß jedoch absolut nichts mit diesem Fischereirecht anzufangen. Muss das ähnlich behandelt werden wie die Salzrechte? Und wie kann man es ggf. löschen?
Im Nds. FishG habe ich schon etwas gelesen, auch de § 2, hat mir aber ehrlichgesagt nicht wirklich weiter geholfen.
Kennt sich jemand damit aus? Das würde mir wirklich sehr helfen!