Hallo zusammen,
ich habe gegen einen Schuldner 3 bestehende Unterhaltspfänder. Es pfänden 3 Kinder.
Für Kind 1 und 2 die Stadt und für Kind 3 der LK.
Die Stadt hat alle 3 Kinder angegeben. Da nicht bekannt war, ob Unterhalt für Kind 3 gezahlt wird, hat der Schuldner in den beiden Pfändern seinen Freibetrag zuzüglich 1/3 des Mehrbetrages bekommen.
Der LK hat angegeben, dass es keine weiteren Kinder gibt. Für diesen Pfänder hat der Schuldner nur seinen Freibetrag bekommen.
Jetzt beantragt die Stadt, den Pfänder des LK abzuändern, damit alle drei Kinder berücksichtigt werden. Grundsätzlich würde ich sagen, dass ein anderer Gläubiger nicht das Antragsrecht hat, um einen anderen Pfänder abzuändern. Hier ist es ja aber so, dass nicht der Pfänder des LK abgeändert werden muss, sondern die der Stadt. Die beiden Pfänder müssten dahingehend abändern, dass jeweils der Mehrbetrag herauszunehmen ist, da der Schuldner für keines der Kinder Unterhalt zahlt.
Ich hätte die beiden Pfänder der Stadt bezüglich des Mehrbetrages vorläufig eingestellt. Den Schuldner angehört und nach Fristablauf die beiden Pfänder der Stadt dahingehend berichtigt, dass nur der Freibetrag bestehen bleibt.
Macht das so Sinn oder übersehe ich etwas?