Ich habe hier ein notarielles Einzeltestament. In der Einleitung zur Urkunde heißt es:
"Da Frau X nicht gut sehen kann, wird für die Dauer der Beurkundung Frau Y als Urkundszeuge hinzugezogen."
Es folgt dann das Testament.
Am Ende unterschrieben haben nur der Urkundszeuge und der Notar, die Erblasserin NICHT.
Ist das jetzt wirksam? In § 22 II BeurkG steht ja nur, daß AUCH der Zeuge unterschreiben soll, das bedeutet für mich, daß eine Unterschrift des Erblassers notwendig ist, zumal auch die Urkunde nichts hergibt, daß ein Fall des § 25 BeurkG vorliegen könnte.