A ist im GB mit dem Geburtsdatum 01.01.1965 eingetragen. Dieses Datum war seinerseits im KV, der GS-Urkunde etc. angegeben. Der KV wurde von A genehmigt, in dieser Genehmigung ist kein Geburtsdatum angegeben. In späteren Urkunden ist auch dieses Geburtsdatum genannt. Nun wird ein Erbschein nach A. erteilt, Geburtsdatum dort 01.01.1945, der Nachname ist ein Doppelname und es gibt einen Geburtsnamen..... Aus A wurde A-B geb. C. Aus der Nachlassakte ist keine Geburtsurkunde oder ähnliches vorhanden. A. ist ursprünglich aus einem Krisengebiet geflohen, Unterlagen sind nicht mehr beschaffbar, lebte zuletzt in der Schweiz. Die dem Nachlassgericht vorgelegten Unterlagen, eidesstattliche Versicherung und Erbbescheinigung aus der Schweiz konnten eingesehen werden. A hatte in Bruchteilseigentum mit weiteren Familienmitgliedern seinerzeit erworben.
Auch 5 Jahre später erteilte A eine Genehmigungserklärung mit dem GB-Datum01.01.1965. Der Doppelname oder der Geburtsname werden nicht verwendet.
Nie wurde ein anderes Geburtsdatum oder der Doppelname angegeben. Auch auf Anschreiben der Banken, in welchem die Eigentümer aufgeführt waren. Gut, dies kann auch daher kommen,dass sie Daten aus dem GB übernahmen.
Welche Möglichkeiten habe ich als GBA nun? Wäre es ein gangbarer Weg alle übrigen Miteigentümer an Eides statt versichern zu lassen, dass es sich bei A geb. am 01.01.1965 um A-B geb. C, geb. am 01.01.1945 handelt?
Die jetzigen Miteigentümer sind auch Miterben, bis auf einen.