Personenidentität?

  • A ist im GB mit dem Geburtsdatum 01.01.1965 eingetragen. Dieses Datum war seinerseits im KV, der GS-Urkunde etc. angegeben. Der KV wurde von A genehmigt, in dieser Genehmigung ist kein Geburtsdatum angegeben. In späteren Urkunden ist auch dieses Geburtsdatum genannt. Nun wird ein Erbschein nach A. erteilt, Geburtsdatum dort 01.01.1945, der Nachname ist ein Doppelname und es gibt einen Geburtsnamen..... Aus A wurde A-B geb. C. Aus der Nachlassakte ist keine Geburtsurkunde oder ähnliches vorhanden. A. ist ursprünglich aus einem Krisengebiet geflohen, Unterlagen sind nicht mehr beschaffbar, lebte zuletzt in der Schweiz. Die dem Nachlassgericht vorgelegten Unterlagen, eidesstattliche Versicherung und Erbbescheinigung aus der Schweiz konnten eingesehen werden. A hatte in Bruchteilseigentum mit weiteren Familienmitgliedern seinerzeit erworben.

    Auch 5 Jahre später erteilte A eine Genehmigungserklärung mit dem GB-Datum01.01.1965. Der Doppelname oder der Geburtsname werden nicht verwendet.

    Nie wurde ein anderes Geburtsdatum oder der Doppelname angegeben. Auch auf Anschreiben der Banken, in welchem die Eigentümer aufgeführt waren. Gut, dies kann auch daher kommen,dass sie Daten aus dem GB übernahmen.

    Welche Möglichkeiten habe ich als GBA nun? Wäre es ein gangbarer Weg alle übrigen Miteigentümer an Eides statt versichern zu lassen, dass es sich bei A geb. am 01.01.1965 um A-B geb. C, geb. am 01.01.1945 handelt?

    Die jetzigen Miteigentümer sind auch Miterben, bis auf einen.

  • Beim Notar nachfragen. Die haben oft Kopien der Ausweisdokumente.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hat dir mal jemand vorgetragen, wie es zu diesen erheblichen Abweichungen kommt? Ich meine, dass es in anderen Ländern häufig kein zuverlässiges Geburtsregister gibt, ist ja nicht ungewöhnlich. Aber eine Differenz von zwanzig Jahren?
    Und warum weicht der Name ab? Wenn es da eine offizielle Änderung gäbe, ließe sich zumindest das nachweisen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wäre es möglich, dass es sich um Vater und Sohn handelt?

    A wäre -bei Geburtsdatum 1945- Mutter der weiteren Miterben bzw. der Miteigentümer und hätte gemeinsam mit ihrem Ehemann und einigen ihrer gemeinsamen Kinder (nicht aller!) erworben. Bei dem Geburtsdatum von 1965 könnte sie zwar Ehefrau, aber nicht die Mutter der übrigen Miteigentümer sein. Jedoch ist sie persönlich nie bei den Beurkundungen anwesend gewesen. Aus anderen Unterlagen lässt sich erkennen, dass die Familie ein Unternehmen führte, hier trat immer einer der Söhne des Ehemannes in Vollmacht auf.

  • Hat dir mal jemand vorgetragen, wie es zu diesen erheblichen Abweichungen kommt? Ich meine, dass es in anderen Ländern häufig kein zuverlässiges Geburtsregister gibt, ist ja nicht ungewöhnlich. Aber eine Differenz von zwanzig Jahren?
    Und warum weicht der Name ab? Wenn es da eine offizielle Änderung gäbe, ließe sich zumindest das nachweisen.

    Wie gesagt, ein offizielles Dokument, welches das Jahr 1965 ausweist, liegt hier nicht vor. Auch in den Urkunden wurde A immer vertreten, hat sodann nachgenehmigt und hier hat der Notar kein Geburtsdatum aufgenommen. Laut Erklärung des Nachlassgerichtes sind keine Geburtsurkunden vorhanden. Das Nachlassgericht hat eine eidesstattliche Versicherung sowie eine Erbbescheinigung der Schweiz anerkannt. EMA Auskünfte habe ich auch nur dem Geburtstag 1945, danach liegt nur der Meldenachweis bis 1994 vor. In späteren Genehmigungen ist immer eine Anschrift genannt, die früher mal ihre war. Unter diesersind jedoch weitere Familienmitglieder seinerseit auch wohnhaft gewesen.

  • Ich würde mir erstmal vortragen lassen, warum der Eigentümer hier mit dem abweichenden Geburtsdatum und Namen geführt wird und dann schauen, ob das a) plausibel ist und b) sich irgendwie belegen lässt.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • .... A. ist ursprünglich aus einem Krisengebiet geflohen, ....

    Wenn A. vor 1993 aus einem Krisengebiet geflohen ist, dann könnte es sich um eine Asylbewerberin gehandelt haben. Wie bei wikipedia unter
    https://de.wikipedia.org/wiki/Asylkompr…Cchtlingszahlen
    ausgeführt ist, kamen Anfang der 1990er Jahre vor allem aus dem in Bürgerkriegen zerbrechenden Jugoslawien Asylbewerber.

    Ist dem so, dann könnte es eine Registrierung beim Ausländerzentralregister geben; siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderzentralregister
    Wie dort ausgeführt, wurde 1967 das AZR als eine der ersten Datensammlungen auf automatische Datenverarbeitung umgestellt und 1990 auf Betreiben des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) die Vereinheitlichung der Länderdatenbanken der Systeme Asyl online (ASYLON) und des AZRs vollzogen.

    Möglicherweise lässt sich dann Näheres (familienrechtlicher Status: Angaben zu Ehemann und Kindern) diesem Register entnehmen. Zwar dürftest Du keinen unmittelbaren Zugriff haben, aber über die zugangsberechtigte Ausländerbehörde vor Ort lässt sich evtl. etwas feststellen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Der Kaufvertrag ist von 1993, müssen auch die Ausweiskopien so lange aufgehoben werden?

    Was wäre noch möglich?

    Da wird der Notar wohl nichts mehr haben. Kostet aber auch nur einen Anruf.

    1945 - 1965, das sind ja nicht nur 20 Jahre. Das ist auch der Unterschied zwischen Arbeit und Rente. Da sollten Unterlagen vorliegen.
    Auch Krankenversicherungen müssen bestanden haben.
    Es gibt genug Möglichkeiten.

    Da sollen sich aber erstmal die Erben bemühen. Ich würde aktuell nicht von Personenidentität ausgehen und auf die doch recht großen Abweichungen verweisen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!