Rück-AV zu je 1/2 - Teillöschung

  • Eingetragen ist eine Rück-AV für die (ehemaligen) Ehegatten A und B zu je 1/2. Der Anspruch ist nicht übertragbar und nur nach Entstehen vererblich. Die Vormerkung erlischt mit dem Tod des Berechtigten, auch wenn der Anspruch noch besteht.

    A ist 2018 verstorben. Diesbezüglich wird die Löschung beantragt.

    Die Löschung kann ich wohl - aufgrund der Befristung - vornehmen.
    Somit bleibt für B der Anspruch auf Übertragung eines 1/2 Anteils.

    Alles kein Problem, oder?:)

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