Hello,
es bestand Streit über eine Versicherungsleistung, sowie Gutachterkosten
Die Versicherung hat außergerichtlich einen Teil der Forderung anerkannt und hat diese, sowie einen Teil der Sachverständigenkosten gezahlt. Die hieraus entstandene Geschäftsgebühr (Wert bis 13.000 €) wurde gezahlt.
Der Restbetrag bzgl. der nicht gezahlten Gutachterkosten wurde eingeklagt. (228 €)
Bei Hinzurechnung der eingeklagten Betrags erfolgt kein Gebührensprung.
Im Kostenfestsetzungsverfahren gibt es nun Streit wegen der Anrechnung der GG.
Die eine Seite beruft sich nun wegen der außergerichtlichen Zahlung auf die Anrechnung der GG auf die VG.
Die andere Seite widerspricht mit der Begründung, dass die streitbefangene Sache keinen Gebührensprung bei der GG ausgelöst habe. Die außergerichtlich gezahlte GG habe die Tätigkeit auf Basis des außergerichtlichen Erledigungswerts abgegolten.
Was sagt ihr? :):)