Pflegeeltern als Vormund + Adoptionsverfahren

  • Hallo zusammen,

    ein Vormundschaftsverfahren wurde von einem anderen Gericht übernommen. Dort ist noch das Jugendamt XX als Vormund bestellt. Beantragt wurde durch die Pflegeeltern die Vormundschaft zu Übernehmen. Während der Prüfung, ob diese geeignet sind, hat nun die leibliche Mutter die Einwilligung zur Adoption erteilt. Der bisherige Vormund regt nun an, dass die Pflegeeltern dennoch als Vormünder bestellt werden, für die Vertretung im Adoptionsverfahren jedoch ein Ergänzungspfleger bestellt wird.

    Ist dies üblich bzw. überhaupt möglich? Ich war der Meinung, dass neben einer Vormundschaft kein Ergänzungspfleger bestellt werden kann, außer es handelt sich um einen gesetzlichen Vertretungsausschuss. Das Kind ist unter 14 Jahre alt, sodass grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter im Adoptionsverfahren zustimmen müssten, § 1746 BGB. Dies wären ja dann, sofern ich den Wechsel vornehme, die Pflegeeltern. Dies erscheint mir auf jeden Fall nicht richtig, da ja gerade diese das Adoptionsverfahren einleiten.

    Steht das Adoptionsverfahren der Bestellung als Vormünder entgegen? Das Adoptionsverfahren ist noch nicht eingeleitet, da die Zustimmung des leiblichen Vaters ggf. ersetzt werden muss und die Adoptionspflegezeit noch nicht begonnen hat.
    Grundsätzlich macht es ja schon Sinn, dass die Pflegeeltern die Vormundschaft übernehmen. Ich Zweifel jedoch bezüglich der Zustimmung nach § 1746 BGB.

  • Es scheint auch noch kein Annahmeantrag beurkundet zu sein. Und dafür sollte den Pflegeeltern Zeit gegeben werden. Unser JA wurde in einem Fall zum Mitvormund mit dem Aufgabenkreis "Annahme als Kind" bestellt, nachdem die Vormünder ihren Annahmeantrag kurz vor Ablauf der Wirksamkeit der Einwilligung beurkunden ließen.
    Der sorgerechtliche Automatismus wird nicht ausgelöst, wenn bereits Vormundschaft besteht.

    Die Erklärung der Mutter verliert ihre Kraft nach immerhin erst drei Jahren. Und die Zeit ist den Annehmenden durchaus für ihre Willensbildung zu geben.

    Erst nach Beurkundung des Annahmeantrags entsteht der Rechtsgrund für die gesonderte rechtliche Vertretung des Kindes.

    Einmal editiert, zuletzt von Moosi (29. November 2021 um 22:49)

  • Der bisherige Vormund regt nun an, dass die Pflegeeltern dennoch als Vormünder bestellt werden, für die Vertretung im Adoptionsverfahren jedoch ein Ergänzungspfleger bestellt wird. Ist dies üblich bzw. überhaupt möglich? Ich war der Meinung, dass neben einer Vormundschaft kein Ergänzungspfleger bestellt werden kann, außer es handelt sich um einen gesetzlichen Vertretungsausschuss.

    Sofern du keine generelle Bedanken gegen die Pflegeeltern als Vormünder hast, Wechsel vornehmen und für das Adoptionsverfahren kannst du nach § 1796 BGB die Vertretung der Vormünder beschränken und dafür gesondert einen Pfleger bestellen :)

  • Es scheint auch noch kein Annahmeantrag beurkundet zu sein. Und dafür sollte den Pflegeeltern Zeit gegeben werden. Unser JA wurde in einem Fall zum Mitvormund mit dem Aufgabenkreis "Annahme als Kind" bestellt, nachdem die Vormünder ihren Annahmeantrag kurz vor Ablauf der Wirksamkeit der Einwilligung beurkunden ließen.
    Der sorgerechtliche Automatismus wird nicht ausgelöst, wenn bereits Vormundschaft besteht.

    Die Erklärung der Mutter verliert ihre Kraft nach immerhin erst drei Jahren. Und die Zeit ist den Annehmenden durchaus für ihre Willensbildung zu geben.

    Erst nach Beurkundung des Annahmeantrags entsteht der Rechtsgrund für die gesonderte rechtliche Vertretung des Kindes.

    Ein Annahmeantrag wurde noch nicht beurkundet, nein.

    Also kann ich nun vorerst die Pflegeeltern zu Vormündern bestellen. Wäre dann sofort das JA als Ergänzungspfleger für die Vertretung im Adoptionsverfahren zu bestellen oder reicht dies aus, nachdem der Annahmeantrag gestellt wurde?

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