Beendete Errungenschaftsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,

    im GB sind A und B in Errungenschaftsgemeinschaft nach bosnischem Recht eingetragen. Wir haben nur einen Titel gegen B, daher war bisher eine Hypothek oder sonstige Vollstreckung nach meinem Verständnis nicht möglich.

    Nunmehr haben wir aber erfahren, dass die Ehe von A und B geschieden sei und siehe da: laut Mitteilung des Familiengerichts ist die Ehe bereits seit 2009 rechtskräftig geschieden.

    Damit ist die Errungenschaftsgemeinschaft doch beendet, oder?

    Gibt es einen Anspruch/Möglichkeit, das Grundbuch berichtigen zu lassen, so dass dann auch in den Anteil von B vollstreckt werden kann?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Wenn bei ausländischen Errungenschaftsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen 740 und 741 ZPO entsprechende Anwendung finden, dann womöglich auch der 860 Abs. 2 ZPO. Nur so eine Eingebung. Nicht nachgelesen.

  • -> Rauscher Rpfleger 1988, 89; Immobiliarvollstreckung bei fremdem Güterstand; Vollstreckungstitel und Anteilspfändung, insbesondere bei jugoslawischem und italienischem Güterrecht

    Als Ausgang zur Aktualisierung vom jugoslawischen zum bosnischen Recht.

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