Mutter schlägt Erbschaft aus und anschließend dann gemeinsam mit dem Kindesvater für ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder.
In der Erklärung ist bereits enthalten, dass für den Erblasser ein Nachlasspfleger bestellt ist und der Nachlasswert ca. 15.000,00 € beträgt.
Der Notar weist darauf hin, dass die Ausschlagung eines werthaltigen Nachlasses aus rein persönlichen Gründen für ein minderjähriges Kind einen Sorgerechtsverstoß begründen kann und hat empfohlen, die familiengerichtliche Genehmigung einzuholen.
Das haben die Eltern hiermit getan.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll man denn genehmigen? Zudem würde man auch, wenn der Vater allein sorgeberechtigt wäre, bei diesen Informationen, eine Genehmigung versagen (müssen).
Was meint der Notar? Oder ist das ein Fall für den Richter, Überprüfung Vermögenssorge......