Unerwartetes Grundeigentum - illiquider Nachlass

  • Das NLG hat mir einen Fall übertragen, wie er im Osten zuhauf vorkommt:
    Erblasser noch keine 50, Transferleistungsempfänger seit Jahrzehnten, Wohnung heruntergekommen, Konto bei Bestallung überzogen und von Sparkasse schon geschlossen, kaum Unterlagen in der Wohnung, NLPf.-Antrag durch Vermieter.
    Bis zum Eröffnungsbericht war ich mit allem fertig, Vergütungsantrag nach § 1836 BGB gegen die Staatskasse, Aufhebung angeregt.
    Wie so oft.
    Dachte ich.
    Kommt der Prüfbericht von der Bezirksrevision zurück mit Hinweis, der Nachlass sei leistungsfähig für Vergütung nach § 1915 BGB, weswegen Staatskasse nach § 1836 BGB nicht zu zahlen hätte.
    Der Erblasser befände sich in ungeteilter Erbeserbengemeinschaft nach seinem 1973 verstorbenen Großvater, der 1/2-Miteigentümer von 4,5 ha Ackerflächen in bester Lage war.
    Überflüssig zu erwähnen, dass nichts, aber auch gar nichts im Nachlass darauf hinwies.
    Habe alles überprüft; die Revision irrt sich ja bekanntlich nie ;) ... es stimmt.
    Es gibt Erbscheine vom Großvater abwärts bis zum Erblasser.
    Im Grundbuch thront noch der Großvater ... nix berichtigt, also auch nie was auseinandergesetzt.

    Jetzt das Dilemma:
    Das NLG muss alsbald aufheben, da die Erben bekannt wurden - zwei minderjährige Nichten, deren mitsorgeberechtigter Erzeuger während der Ausschlagungsfrist brav untätig blieb.
    Die Staatskasse zahlt die Vergütung nicht, ist ja Vermögen da.
    Die Erbteilungsklage dürfte Jahre dauern, solange wird das Gericht nicht warten.
    Einen Käufer für den Erbteil finden - illusorisch.

    Was würdet Ihr tun?

    Schon einmal herzlichen Dank für Euer Interesse an diesem Fall :)

  • Der Nachlass ist auch dann als mittellos anzusehen, wenn für die Realisierung der Vergütungsansprüche unverhältnismäßiger Aufwand betrieben werden müsste oder das Grundvermögen durch dingliche Sicherungen keinen Übererlös erwarten lässt.

    Es kann dem NLP nicht zugemutet werden, erst umfangreiche und ggf monatelange Bemühungen mit ungewissem Ausgang anzustrengen, um seine Vergütung zu realisieren.

    Mag die Staatskasse Regress bei den Erben nehmen.

    Und was mich interessieren würde: Warum wusste die Bezi mehr als das Nachlassgericht?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Auszug aus den Gründen von OLG Naumburg, Beschluss vom 10. 7. 2013 – 2 Wx 44/13

    Nach § 1836 I 3 BGB i. V. mit § 1 II 2 VBVG besteht der Anspruch des Nachlasspflegers gegen die Staatskasse, wenn der Nachlass mittellos i. S. von § 1836 d BGB ist. In diesem Zusammenhang sind sämtliche Vermögensgegenstände des Nachlasses als verwertbar anzusehen, die einer eigenständigen Verwertung, sei es durch Belastung, Verpfändung, Bestellung eines Nießbrauchs oder Veräußerung zugänglich sind.

    (!!!!)
    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (s. OLG Frankfurt a. M., OLG-Report 2009, 505 = BeckRS 2008, 20887; BayObLG, NJW-RR 2001, 1515 = FamRZ 2002, 416; OLG Oldenburg, NJWE-FER 2001, 233; auch *Palandt/Götz, BGB, 72. Aufl., § 1836 c Rdnr. 7, jeweils m. w. Nachw.).

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ganz großartig, vielen Dank!

    Dann mache ich mal wieder auf mich aufmerksam, bei meiner hiesigen Bezirksrevision. Sie mag mich, hatte ich doch voriges Jahr die NPfl.-Vergütungsberechnung für die teilmittellosen Nachlässe beim Thüringer OLG durchbekommen - gegen die Revision. Halbes Jahr vor der BGH-Entscheidung dazu.

    Noch zu der Frage, wieso die Revi hier mehr wusste als das NLG, also woher die den Grundbesitz kannten.

    Mir kam zu Ohren, die Revision hätte das vom Finanzamt erfahren. Ob´s stimmt, weiß ich nicht.

    Es gibt im Osten noch eine beträchtliche Zahl ungeklärter Eigentumsverhältnisse an Landflächen. Zu LPG-Zeiten wurden die Landeigentümer meist nicht enteignet; sie mussten ihre Flächen "nur" zwangsverpachten an die LPGs. Die Grundbücher blieben in der Regel, wie sie waren. Die Alteigentümer starben während der Diktatur des Proletariats; Grundbuchberichtigungen waren nicht wichtig; bei der Enkelgeneration ist schon das große Vergessen.

    Wenn die Informationen zu "weißen Flächen" wirklich irgendwo zusammenlaufen, wäre das eine höchst wertvolle Informationsquelle für Nachlasspfleger.

  • Es gibt noch eine Reihe weitere Entscheidungen, die von der Vorleistungspflicht der Staatskasse bei noch nicht verwertbarem Vermögen ausgehen.

    Evtl. kann das Nachlassgericht (bzw. die Staatskasse) hier auf die Möglichkeit des Regresses, beschränkt auf den Miterbenanteil des Erblassers, hingewiesen werden. ME-Anteil wird gepfändet und Pfändung im GB eingetragen. So hat die Staatskasse ihre Sicherung, der Nachlasspfleger seine Vergütung. Hier wird das in den entsprechenden Rückforderungsrichtlinien sogar ausdrücklich erwähnt. Und die Kollegen im Sonderreferat der Justizkasse freuen sich :D

    Edit: Der zweite Absatz ist natürlich quatsch und bezieht sich eher auf laufende Betreuungsverfahren, bei denen Erbansprüche des Betroffenen im laufenden Verfahren bekannt werden.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

    Einmal editiert, zuletzt von Asgoth (1. Dezember 2021 um 06:54) aus folgendem Grund: Berichtigung

  • In der Sache sehe ich es auch so. Wenn der Nachlass nicht verwertbar ist bzw. in einer nicht zumutbaren Frist, dann ist zunächst aus der Landeskasse zu zahlen.

    Was mir allerdings bitter aufstößt: "Im Osten zuhauf". Also sind im Osten zuhauf schlampige Menschen, wo die Wohnungen heruntergekommen sind und im Westen ist alles super aufgeräumt und die Unterlagen vorsortiert... Wow!

    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Durchsetzung der Vergütung aus der Landeskasse. Wer seine Arbeit vernünftig macht, soll auch zeitnah bezahlt werden.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Was mir allerdings bitter aufstößt: "Im Osten zuhauf". Also sind im Osten zuhauf schlampige Menschen, wo die Wohnungen heruntergekommen sind und im Westen ist alles super aufgeräumt und die Unterlagen vorsortiert... Wow!

    Muss nicht bitter aufstoßen, wenn man versteht, was gesagt wurde und nicht nur das was man verstehen will.

    Die unaufgeräumten Wohnungen gibt es im"Westen" sicher auch zu hauf, aber hier im "Osten" kommen leider die unbereinigten Grundbücher dazu....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Was mir allerdings bitter aufstößt: "Im Osten zuhauf". Also sind im Osten zuhauf schlampige Menschen, wo die Wohnungen heruntergekommen sind und im Westen ist alles super aufgeräumt und die Unterlagen vorsortiert... Wow!

    Muss nicht bitter aufstoßen, wenn man versteht, was gesagt wurde und nicht nur das was man verstehen will.

    Die unaufgeräumten Wohnungen gibt es im"Westen" sicher auch zu hauf, aber hier im "Osten" kommen leider die unbereinigten Grundbücher dazu....

    Nein. Es steht genau so! Das mit dem Grundstück kam an viel späterer Stelle.
    Ich bin sehr wohl in der Lage, das richtig zu verstehen. Mir das zu unterstellen, ist schon wieder... Egal.
    Traurig, dass nach über 30 Jahren sowas noch immer eine Rolle spielt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Laut Ortsangabe kommt der Themenstarter aus Erfurt. Sollte jemand das Eingangsstatement als "Ossischelte" werten, möge man bitte zur Kenntnis nehmen, dass die inkriminierte Formulierung selbst von einem Ostdeutschen kommt.
    Damit dürfte zu diesem Nebenkriegsschauplatz alles gesagt sein.

  • So macht es keinen Spass mehr. Was sind „wir“ nur inzwischen für kleinkarierte Mimosen geworden.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Laut Ortsangabe kommt der Themenstarter aus Erfurt. Sollte jemand das Eingangsstatement als "Ossischelte" werten, möge man bitte zur Kenntnis nehmen, dass die inkriminierte Formulierung selbst von einem Ostdeutschen kommt

    Ich setzte hier mal aus Prinzip noch einen drauf: Nicht alle Menschen, die im Osten leben und arbeiten, sind Ossis.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • So macht es keinen Spass mehr. Was sind „wir“ nur inzwischen für kleinkarierte Mimosen geworden.

    TL ich stimme dir da leider zu... ich denke das sollte nicht das Thema sein, ob es im "Osten" oder "Westen" mehr oder weniger aufgeräumte Wohnungen gibt...

  • Grundsätzlich richtig.
    ABER: Dann kann man sich solchen Mist, der mit Sachverhalt ohnehin nichts zu tun, auch sparen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Also, meiner Meinung nach ging es dem Threadstarter mit seinem Einwurf "gibt es im Osten zuhauf" in erster Linie darum:

    Es gibt im Osten noch eine beträchtliche Zahl ungeklärter Eigentumsverhältnisse an Landflächen. Zu LPG-Zeiten wurden die Landeigentümer meist nicht enteignet; sie mussten ihre Flächen "nur" zwangsverpachten an die LPGs. Die Grundbücher blieben in der Regel, wie sie waren. Die Alteigentümer starben während der Diktatur des Proletariats; Grundbuchberichtigungen waren nicht wichtig; bei der Enkelgeneration ist schon das große Vergessen.

    Wenn die Informationen zu "weißen Flächen" wirklich irgendwo zusammenlaufen, wäre das eine höchst wertvolle Informationsquelle für Nachlasspfleger.

    Zu der eigentlichen Frage mit der Vergütung hat TL ja schon erschöpfend geantwortet.

  • Hui, ich wollte wirklich keine Ost-West-Diskussion lostreten.
    Tut mir enorm leid, dass ich hier versehentlich wohl verletzend in meinen Äußerungen war.
    Ich entschuldige mich in aller Form.

    Was ich meinte mit "zuhauf vorkommen":
    in einer Vielzahl meiner gesamt bearbeiteten Fälle (vierstellig) kristallisiert sich eine immer wiederkehrendes Konstellation heraus, die ich (Ossi) so in den Alten Bundesländern, in denen ich auch als Nachlasspfleger gearbeitet habe, nicht beobachten musste - durch abgebrochene oder gar nicht erst entstandene Erwerbsbiografien lebten die Erblasser jahrzehntelang unter der Armutsgrenze. Sie haben es einfach nicht geschafft, irgendwie in den Arbeitsmarkt zu finden. Frei verfügbare Bezüge nach Miete, Strom, Telefon - unter 100 EUR die Woche. Davon hatten sie noch nichts gegessen, waren noch nicht beim Arzt, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben praktisch Null. Kein Geld zu haben, bestimmte beständig ihr Leben. Irgendwann gaben sie auf. Man sieht das dann wirklich am Zustand der Wohnung und persönlichen Sachen.
    Auch nach ihrem Tod wollte niemand was mit ihnen zu tun haben. Selbst nächste Angehörige (Kinder und sogar Elternteile) hatten schon ausgeschlagen, bevor der Erblasser überhaupt unter der Erde war.
    Mich berührt das heute noch jedes Mal. Wie auch im beschriebenen Fall.

    Mit zuhauf vorkommen meinte ich auch die Sache mit den ungeklärten Eigentumsverhältnissen an Landflächen. Verwunderlich ist das nicht. Jahrelang waren Landflächen nach der Wende nur Ballast. Da es Bewirtschaftungspflichten gibt, war man froh, wenn das eine Nachfolgegesellschaft einer LPG übernahm und dafür sogar noch eine Mini-Pacht zahlte.
    Jetzt, wo sich außerlandwirtschaftliche Investoren mit prallen Geldsäcken auf dem Bodenmarkt tummeln, werden Landflächen interessant.
    Wenn ich Anhaltspunkte habe, dass mein jeweiliger Erblasser aufgrund Erbfolge Miteigentümer von was Immobilen sein könnte (z.B. Großeltern waren Landwirte), klappere ich ja schon die Grundbuch- und Landratsämter der Gegend ab. Letztere, weil die hier die "weißen Flächen" verwalten.
    Aber fast immer kommt nix bei raus, weil die Grundbücher stellenweise auf Vorkriegsstand sind. Wie hier im Fall - der Großvater steht noch drin. Wie soll ein bemühter Grundbuchrechtspfleger auch eine Verknüpfung zu dem Erblasser aus meiner Anfrage herstellen können?
    Allerdings konnte es wohl das Finanzamt. Wie geht das? Was wissen die und woher? Bei wem kann ich Kontrollanfragen stellen, ohne gleich § 30 AO um die Ohren gehauen zu bekommen?

    Vertragen wir uns wieder?

  • Ich nehme an, das Finanzamt weiß es, weil es weiß, von wem es (bzw. die Gemeinde) die Steuern erhebt. Wem es das allerdings verraten darf?:gruebel:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wobei der Nachlasspfleger ja den/die Steuerpflichtigen vertritt, insofern dürfte sich das Finanzamt eigentlich nicht hinter dem Steuergeheimnis verstecken können. Man will ja nicht von irgendeinem Dritten was wissen, sondern von sich selbst. :gruebel:

    Das klingt logisch. Der Nachlasspfleger müsste auf seine Frage, ob die von ihm vertretenen unbekannten Erben Steuern zahlen müssen, eigentlich eine Antwort bekommen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • :einermein Selbstverständlich.
    Ich kann es ja -so wie Du jetzt schreibst- komplett nachvollziehen. Ich war auch gar nicht böse und gebe Dir in der Vergütungssache auch vollkommen recht. Ich bin lediglich über die Formulierung gestolpert. Alles gut.

    In der Sache selbst. Es ist natürlich für einen Nachlasspfleger sehr schwer zu ermitteln, wenn die Grundbücher noch auf anno knips stehen.
    Da ich nicht im Grundbuch arbeite, habe ich auch keinen Überblick. Ich hatte allerdings die wage Hoffnung, dass es mittlerweile größtenteils auf den neuesten Stand gebracht wurde.
    Wenn ich einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beurkunde, beantrage ich auch immer gleich die Grundbuchberichtigung mit für die Erben. Es sei denn, sie wollen es ausdrücklich nicht, weil sie schon einen Käufer/Notartermin etc. haben.
    So ist es für Dich kaum ermittelbar. Allerdings weiß ich da im Moment auch keinen Rat, wie Du es anders herausfinden könntest. In diesem Fall war es ja sehr verzwickt. Tut mir leid.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!