Pfändung von Altersrente und § 301 Abs. 2 InsO

  • Ich habe hier einen Altfall, bei dem § 114 InsO a.F. noch galt. Der Schuldner ist Rentner und erhielt Restschuldbefreiung. Der Gläubiger beruft sich nun auf die vor Insolvenz angebrachte Pfändung der Rente und § 301 Abs. 2 InsO (Recht auf abgesonderte Befriedigung), so dass die pfändbare Rente für sich beansprucht wird.

    Das widerspricht doch § 114 Abs. 3 InsO a.F., nach dem die Verfügung nur für den Monat der Eröffnung wirkt?

  • Mal unabhängig von der Frage der Verstrickung und Deiner Befassung, obwohl der Schuldner ja bereits die RSB erlangt hat:

    Schaue doch mal in die Entscheidung des BGH vom 24.03.2011, IX ZB 217/08, da es hier um die Reichweite der Pfändung geht.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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