Du schreibst ja selber, dass die Akten bei euch nach Buchstaben verteilt sind (so auch sinnigerweise bei uns). Dann ergibt sich diese Problematik für mein Dafürhalten nicht. Neuanträge und Antworten auf Zwischenverfügungen, die am selben Tag eingehen, werden mir auch am selben Tag vorgelegt und von mir bearbeitet. Wenn mal Pfändungen gegen den gleichen Schuldner dabei sind, bearbeite ich die natürlich dann auch am gleichen Tag. Aber dafür bedarf es ja keines gesonderten "Mappen-Systems"...
Das sehe ich auch so.
Ein weiterer Aspekt, den man auch nicht beeinflussen kann, ist der Zeitpunkt der Zustellung durch die Gerichtsvollzieher.
Das mag beim gleichen Gerichtsvollzieher noch funktionieren, zumindest wenn die Geschäftsstellen bei der Weitergabe der Pfübse darauf achten (würden/könnten). Das setzt aber voraus, dass deren Zuständigkeit nach den selben Buchstaben wie bei den Rechtspflegern verteilt ist.
Aber spätestens, wenn sich Gläubiger den erlassenen Pfüb zur Selbstzustellung zusenden lassen oder statt der persönlichen Zustellung durch den Gerichtsvollzieher die postalische Zustellung wählen, kann keine Reihenfolge mehr eingehalten werden.