Ich habe einen Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer notariellen Ehescheidungsfolgenvereinbarung vorliegen und frage mich, welcher Rechtspfleger dafür zuständig ist?
Familienrechtspfleger oder Sachbearbeiter für Notarsachen? Was meint ihr?
Wonach richtet sich die örtliche Zuständigkeit?