Hallo Kollegen,
bei Ausübung des geseztlichen Vorkaufsrechts durch ein Siedlungsunternehmen erlöschen die rechtsgeschäftlichen Vorkausrechte (§ 5 RSiedlG). Aber gilt das auch bei rechtsgeschäftlichen Verkaufsrechten für alle Verkaufsfälle? Nach dem Gesetzeswortlaut schon. Für die Konkurrenz von gesetzlichem und rechtsgeschäftlichem Vorkaufsrecht ist das allerdings nicht zwingend, weil es letztlich ja nur um den Eigentumserwerb durch das Siedlungsunternehmen geht.