Abgabe Vormundschaft ins EU-Ausland

  • Guten Abend,

    hat schon einmal jemand eine Abgabe einer Vormundschaft nach § 15a Brüssel IIa Verordnung gemacht?

    Ich arbeite mit dem internationalen Sozialdienst zusammen. Es soll in die Niederlande abgegeben werden. Das niederländische Gericht übernimmt, verlangt aber eine Entscheidung, dass das deutsche Gericht nicht mehr zuständig ist. Bei den ganzen Kollisionsnormen, KSÜ und Brüssel IIa bin ich etwas unsicher.

    Wie muss mein Beschluss aussehen? Eine Abgabe nach FamFG? Oder muss er auf die Brüssel IIa- VO gestützt werden?

    Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann..

    LG :)

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