Beschwerde gegen Beschluss Festsetzung RVG-Vergütung Ergänzungsbetreuung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Rechtsanwältin als Ergänzungsbetreuerin bestellt, diese hat die Rechte gegenüber der Testamentsvollstreckerin (Betreuerin) überprüft und schließlich nach dem RVG abgerechnet. Die Betreuerin beschwert sich darüber, da diese fast 3000 € Vergütung von der vermögenden Betreuten bezahlt werden sollen. Ich habe ihr gesagt, sie solle gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.

    Ihre Frage war nun, ob im Falle eines "Verlierens" bezüglich der Beschwerde Kosten auf sie zukommen? Also welche Gebühren werden bei eine erfolglosen Beschwerde vom Gericht erhoben?

  • Welche Gebühr des GNotKG schwebt Dir da denn überhaupt vor?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Okay das Thema war etwas falsch formuliert :) Gibt es überhaupt eine Gebühr für die Beschwerde nach § 58 FamFG, wenn Sie erfolglos war?
    Ich finde nur KVGKG Nr. 1810 ff. aber diese passen ja auf die Beschwerde im Betreuungsverfahren nicht.

  • Ansonsten käme ja nur noch KV 11200 GNotKG in Betracht.

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