Hallo zusammen,
ich habe eine Rechtsanwältin als Ergänzungsbetreuerin bestellt, diese hat die Rechte gegenüber der Testamentsvollstreckerin (Betreuerin) überprüft und schließlich nach dem RVG abgerechnet. Die Betreuerin beschwert sich darüber, da diese fast 3000 € Vergütung von der vermögenden Betreuten bezahlt werden sollen. Ich habe ihr gesagt, sie solle gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.
Ihre Frage war nun, ob im Falle eines "Verlierens" bezüglich der Beschwerde Kosten auf sie zukommen? Also welche Gebühren werden bei eine erfolglosen Beschwerde vom Gericht erhoben?