Hallo,
ich habe hier einen KFA bei dem ich nicht weiterkomme.
Die Auslagen der Ast. für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wurden dem Antragsgegner und der Beigeladenen zu je 1/2 auferlegt.
In der Kostenentscheidung des Vergabesenats wurden die Auslagen der Ast. (Beschwerdegegnerin) für das Beschwerdeverfahren und das Verfahren nach § 176 GWB der Antragsgegnerin (Beschwerdeführerin) auferlegt.
Nunmehr beantragt der RA der Ast. die Kostenfestsetzung sowohl für das Nachprüfungsverfahren als auch für das Verfahren vor dem Vergabesenat.
Er verweist im Antrag ausdrücklich darauf, dass der Antragsgegner und die Beigeladene als Teilschuldnerinnen entsprechend ihrer Quote und nicht als Gesamtschuldner haften und bittet um entsprechende Festsetzung. Da die Beigeladene nur Kostenschuldner im Vergabeverfahren ist, stellt sich mir nun die Frage, ob ich die Kosten gegen die Beigeladene und die Antragsgegnerin überhaupt in einem Beschluss festsetzen kann/sollte? Ein KFB mit zwei verschiedenen Kostenschuldnern erscheint mir irgendwie nicht ganz richtig.
Hatte jemand hier schon mal einen ähnlichen Fall?
popori