KFB in Vergabesachen; quot. Festsetzung für das Nachprüfungsverf.

  • Hallo,

    ich habe hier einen KFA bei dem ich nicht weiterkomme.

    Die Auslagen der Ast. für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wurden dem Antragsgegner und der Beigeladenen zu je 1/2 auferlegt.
    In der Kostenentscheidung des Vergabesenats wurden die Auslagen der Ast. (Beschwerdegegnerin) für das Beschwerdeverfahren und das Verfahren nach § 176 GWB der Antragsgegnerin (Beschwerdeführerin) auferlegt.

    Nunmehr beantragt der RA der Ast. die Kostenfestsetzung sowohl für das Nachprüfungsverfahren als auch für das Verfahren vor dem Vergabesenat.
    Er verweist im Antrag ausdrücklich darauf, dass der Antragsgegner und die Beigeladene als Teilschuldnerinnen entsprechend ihrer Quote und nicht als Gesamtschuldner haften und bittet um entsprechende Festsetzung. Da die Beigeladene nur Kostenschuldner im Vergabeverfahren ist, stellt sich mir nun die Frage, ob ich die Kosten gegen die Beigeladene und die Antragsgegnerin überhaupt in einem Beschluss festsetzen kann/sollte? Ein KFB mit zwei verschiedenen Kostenschuldnern erscheint mir irgendwie nicht ganz richtig.

    Hatte jemand hier schon mal einen ähnlichen Fall?

    popori

  • Ein KFB mit zwei verschiedenen Kostenschuldnern erscheint mir irgendwie nicht ganz richtig.

    Weshalb denn? Das könnte man doch bestimmt iwie in den Tenor basteln.

    Was spricht denn im Übrigen gegen 2 KFB, in denen jeweils 50 % der Kosten des Nachprüfungsverfahren festgesetzt werden?

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

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