Bei einer Änderung der Teilungserklärung differieren die in der Urkunde bewilligte Änderung und die tatsächliche Veränderung laut Vergleich des alten mit dem neuen Aufteilungsplan:
Laut Urkunde soll (u.a.: auch neue Sondernutzungsrechte...) das Teileigentum an der Vierfachparkergarage gemäß § 8 WEG unterteilt werden in 3 Teileigentums-Einheiten, nämlich 3 Einzelgaragen. Aus den Plänen geht hervor, dass der Bereich der 3 Einzelgaragen nicht deckungsgleich mit dem Bereich der bisherigen Vierfachparkergarage ist.
Da somit keine reine Unterteilung erfolgt, sondern auch neues Sondereigentum an bisherigem Gemeinschaftseigentum begründet wird, ist ein weiterer Nachtrag erforderlich, zu dem (u.a.) auch die Zustimmung aller Gläubiger nötig ist.
Zur vorgelegten Urkunde wurden die Zustimmungen aller Grundschuldgläubiger, auch zu "weiteren Änderungen, Berichtigungen oder Klarstellungen, die zur Beseitigung etwaiger Vollzugshindernisse nach Angabe des Gerichts, des Grundbuchamts oder sonst vollziehender Behörden erfoderlich oder zweckdienlich sind" beigefügt.
Würden euch diese Gläubiger-Zustimmungen auch für den weiteren Nachtrag ausreichen?