Hallo in die Runde,
ich habe einen KFA nach § 788 ZPO wonach die Kosten für die Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen den Antragsgegner festgesetzt werden sollen.
Die einstweilige Verfügung (ohne mündliche Verhandlung wg. Dringlichkeit) hat ein Gericht woanders erlassen inklusive Bewilligung von PKH einschließlich der ZV unter Beiordnung der antragstellenden RAin, die Verfügung wurde durch den Gerichtsvollzieher in meinem Gerichtsbezirk zugestellt.
Jetzt liegt mir (Vollstreckungsgericht) der KFA vor.
Sorry es herrscht irgendwie völlige Planlosigkeit gerade.
Grüße
Sensual