Ich habe folgenden Fall übernommen:
Erblasser verstirbt am 11.01.2021. Alle bekannt gewordenen
Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen und hier wird die
Akte im April 2021 weggelegt.
Nunmehr tritt die Vermieterin, vertreten durch einen Rechts-
anwalt an das Nachlassgericht heran und beantragt, die Verwaltung
Nachlasses anzuordnen.
Zur Begründung wird vorgetragen, dass aus dem Mietverhältnis
(Mietvertrag für Gewerberaum; Vermietung erfolgt zum Zwecke
der Restaurierung von Oldtimern mit Schwerpunkt mechanischer
Teile)noch Zahlungsansprüche zugunsten der Vermieterin bestehen.
Die Miete ist seit Juli 2019 rückständig und seit Februar 2020 ist
keine Mietzahlung an die Vermieterin seitens des Erblassers erfolgt.
Am 04.12.2020 hatte der Erblasser, vertreten durch seine Betreuerin,
das Mietverhältnis zum 28.02.2021 gekündigt. Eine Rückgabe des
Mietobjektes erfolgte nicht - ebenfalls ist keine Räumung erfolgt.
Bei diesen Gegebenheiten ist nach Meinung des Rechtsanwalts eine
Nachlassverwaltung anzuordnen.
Hilfsweise wird beantragt, eine Verfahrenspflegschaft anzuordnen,
um die Rückgabe des Mietobjektes, d. h. die Räumung und Heraus-
gabe des Mietobjektes an unsere Mandantin zu bewirken.
Eine Nachlassverwaltung geht nur dann, wenn ein entsprechender
Antrag von allen Erben gestellt wird - diese Voraussetzung liegt
hier nicht vor.
Mir bereitet der hilfsweise gestellte Antrag Schwierigkeiten.
Ist damit die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft gemeint mit dem
Wirkungskreis Räumung des Mietobjektes?
Und warum tritt die Vermieterin erst jetzt an das Nachlassgericht
heran?
Vielen Dank für eure Hilfe:)