Insolvenzverfahren und Eigenverwaltung

  • Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet, es wurde Eigenverwaltung angeordnet.
    Nach 1 1/2 Jahren hat die Gläubigerversammlung entschieden, dass in ein
    Regelinsolvenzverfahren übergeleitet werden soll.
    Es wurde eine andere Person als Insolvenzverwalter bestellt.
    Ich habe nunmehr den Schuldner-Vertreter aufgefordert, eine Rechnungslegung für
    die Zeit der Eigenverwaltung vorzulegen. Die Rechnungslegung ist in Form eines
    Berichts eingegangen, Belege wurden nicht vorgelegt.
    Hat jemand Erfahrungswerte hierzu?
    Ich habe mir folgende Fragen gestellt:
    Wie umfangreich muss ich die Rechnungslegung der Eigenverwaltung prüfen?
    Kann ich hierzu einen Sachverständigen mit der Prüfung beauftragen?
    Muss ich den jetzigen Insolvenzverwalter hierzu anhören?
    Muss auch der frühere Sachwalter einen abschließenden Bericht für die Dauer der Eigenverwaltung vorlegen?

  • Warum sollte man bei einer Eigenverwaltung die Rechnungslegung in einem anderen Umfang prüfen als bei einem Normalverfahren?
    Was sollte denn die Tatsache, dass der Schuldner sich selbst verwaltet daran ändern, dass das Insolvenzgericht sich der Hilfe eines Sachverständigen bedienen kann?

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Der Sachwalter muss über seine Tätigkeit berichten. Ich würde deshalb einen "Schlussbericht" über seine Tätigkeit anfordern und ihn zu der Rechnungslegung der Schuldnerin Stellung nehmen lassen.

    Dem Insolvenzverwalter würde ich Gelegenheit geben davon Kenntnis zu nehmen. Wenn Schadensersatzansprüch gegen Sachwalter oder Schuldnerin bestehen sollten, dann muss er die ja auch verfolgen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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