Erbschein hinsichtlich eines Vornamens der Miterbin falsch

  • Hallo zusammen:

    Es gibt einen Erbschein aus dem Jahre 1964, welcher - wie sich
    nun im Zuge bei der Beantragung weiterer Erbscheine bei einem
    anderen Nachlassgericht - herausgestellt hat, hinsichtlich eines
    Vornamens falsch.

    Eine Miterbin ist in dem Erbschein wie folgt ausgewiesen
    worden:
    Grete (Therese) Musterfrau geb. Lumpi, Musterhausen.

    Tatsächlich hieß die Miterbin Therese Elsa Friederike Musterfrau geb. Lumpi.
    Eine Grete hat unter den Geschwistern nie gegeben.

    Das Nachlassgericht in ..... - so die Antragstellerin (Tochter der Miterbin) -
    besteht auf die Berichtigung des damals hier ausgestellten Erbscheins.
    Die Ausfertigung des Erbscheins ist nicht mehr auffindbar.
    Sehe ich es richtig, dass ich den damals erteilten Erbschein einziehen und
    dann für kraftlos erklären muss und dann einen hinsichtlich des Vornamens
    der Miterbin "richtigen Erbschein" zu erteilen.

    Vielen Dank für eure Hilfe:)

  • Ich würde kurzerhand einen Berichtigungsbeschluss wg. Schreibfehlerberichtigung erlassen und ihn an eine neue Ausfertigung des ES hängen. Fertig.

    Der ES ist meines Ersten nicht unrichtig. Er gibt das Erbrecht richtig wieder und die Person ist auch noch die Gleiche wie damals. Nur eben deren Schreibweise anders. Es besteht aber wohl dir nachgewiesene Personenidentität.

    Wenn nämlich ein ES eingezogen wird, bräuchte man einen vollständig neuen Erbscheinsantrag mit allem drum und dran. Das ist jedenfalls nach meiner Ansicht unsinnig und unnötig.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich sehe es wie TL. Wenn die Erbin eindeutig zuzuordnen ist anhand der "übrigen" Namen und des Geburtsdatums, würde ich auch lediglich so eine Berichtigung vornehmen.
    Anders sieht es aus, wenn die Personenidentität nicht erkennbar ist. Dann wären die Erben nicht richtig festgestellt.
    Aber aus Deinem Ausgangspost ist dies so nicht herleitbar. Also schließe ich mich TL an.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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