Hallo zusammen:
Es gibt einen Erbschein aus dem Jahre 1964, welcher - wie sich
nun im Zuge bei der Beantragung weiterer Erbscheine bei einem
anderen Nachlassgericht - herausgestellt hat, hinsichtlich eines
Vornamens falsch.
Eine Miterbin ist in dem Erbschein wie folgt ausgewiesen
worden:
Grete (Therese) Musterfrau geb. Lumpi, Musterhausen.
Tatsächlich hieß die Miterbin Therese Elsa Friederike Musterfrau geb. Lumpi.
Eine Grete hat unter den Geschwistern nie gegeben.
Das Nachlassgericht in ..... - so die Antragstellerin (Tochter der Miterbin) -
besteht auf die Berichtigung des damals hier ausgestellten Erbscheins.
Die Ausfertigung des Erbscheins ist nicht mehr auffindbar.
Sehe ich es richtig, dass ich den damals erteilten Erbschein einziehen und
dann für kraftlos erklären muss und dann einen hinsichtlich des Vornamens
der Miterbin "richtigen Erbschein" zu erteilen.
Vielen Dank für eure Hilfe:)