Wiedereinsetzung - Kanzleifehler - Kostenfestsetzungsbeschluss

  • Am 10.02.2021 ist ein KFB ergangen.

    Am 02.03.2021 wurde die vollstreckbare Ausfertigung an den Beklagten-Vertreter zugestellt.

    Am 01.10.2021 stellt der Beklagten-Vertreter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss
    dem Anwalt von seiner Kanzleimitarbeiterin nicht vorgelegt wurde. Eine eidesstattlicher Versicherung der Kanzleimitarbeiterin wurde vorgelegt.

    Nach der Entscheidung des BGH, B. v. 20.09.2011, VI ZB 23/11 (OLG Stuttgart) würde ich Wiedereinsetzung gewähren und den KFB abändern.

    Wie viele Beschlüsse muss ich machen?
    1. Wiedereinsetzung gewähren
    2. Abhilfe gewähren mit Rechtsmittelbelehrung
    3. KFB abändern

    Vielen Dank für eure Hinweise.


  • Man kann das in einem Beschluss machen:

    "1. Es wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

    2. Der Erinnerung/ Beschwerde wird wie folgt abgeholfen: ....

    Gründe"

    Hast du die Gegenseite schon angehört?

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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