Ausdrucke aus der Bank-App

  • Ich erhalte zunehmend Ausdrucke aus einer Banking-App anstelle von Konto-Auszügen eingereicht. Aus den Ausdruck sind nur die Umsätze ersichtlich. Weder die Bank, noch die Bankverbindung oder d. Kontoinhaber:in.

    Ich bin der Auffassung, dass dies nicht genügt, um die Angaben in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft zu machen.

    Wie seht Ihr das?

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Wenn der Kontoinhaber nicht erkennbar ist, habe ich auch so meine Probleme.
    Die Frage ist auch: kann ich aus den Unterlagen irgendwie erkennen, ob es sich um notwendige berücksichtigungsfähige Belastungen handelt oder einfach nur um monatlichen Ausgaben für netflix, Fitnessstudio, Amazon-Bestellungen u.ä.
    Wenn ich das nicht kann, würde ich nicht akzeptieren.

  • Auch beim online-banking gibt es lt. einer Kollegin :cool: Kontoauszüge. Müssen die eben ausgedruckt werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Auch beim online-banking gibt es lt. einer Kollegin :cool: Kontoauszüge. Müssen die eben ausgedruckt werden.

    Bzw. anders formuliert: Banken sind nach deutschem Recht verpflichtet, ihren Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen; unabhängig ob man jetzt Online-Banking benutzt oder nicht. Mir haben schon oft genug Leute versucht zu erklären, dass sie ja gar keine Kontoauszüge erhalten würden...

    Zur ursprünglichen Frage:
    wie Anta; solange ich die für mich wichtigen Informationen erkennen kann (was durchaus unterschiedlich je nach Bank/App ist), akzeptiere ich es.
    Neben den Infos zur einzelnen Buchung wären das insbesondere Kontoinhaber und Vollständigkeit.


  • Bzw. anders formuliert: Banken sind nach deutschem Recht verpflichtet, ihren Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen; unabhängig ob man jetzt Online-Banking benutzt oder nicht. Mir haben schon oft genug Leute versucht zu erklären, dass sie ja gar keine Kontoauszüge erhalten würden...

    Ist das auch kostenlos? Falls die Beschaffung von Kontoauszügen bei der Partei (unnötige/vermeidbare) Zusatzkosten verursacht, hätte ich - je nach Höhe der Zusatzkosten - meine Bedenken, von einer bedürftigen Person deren Beschaffung zu verlangen.

    Sofern anhand der Umsatzübersicht erkennbar ist:

    - wem das Konto gehört (einschließlich IBAN etc.)
    - welcher Zeitraum vorgelegt wird
    - dass der Zeitraum lückenlos vorliegt
    - was wann und in welcher Höhe von wem eingeht oder an wen gezahlt wird

    würde ich auch Umsatzübersichten akzeptieren. Ich meine mich zu erinnern, dass die Frage aber im Kontext "Betreuung/Rechnungslegung" schon im Forum diskutiert wurde und da gute Argumente pro "Nur Kontoauszüge sind ein verlässlicher Nachweis" geliefert wurden.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")


  • Bzw. anders formuliert: Banken sind nach deutschem Recht verpflichtet, ihren Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen; unabhängig ob man jetzt Online-Banking benutzt oder nicht. Mir haben schon oft genug Leute versucht zu erklären, dass sie ja gar keine Kontoauszüge erhalten würden...

    Ist das auch kostenlos? Falls die Beschaffung von Kontoauszügen bei der Partei (unnötige/vermeidbare) Zusatzkosten verursacht, hätte ich - je nach Höhe der Zusatzkosten - meine Bedenken, von einer bedürftigen Person deren Beschaffung zu verlangen.

    Muss die Bank für jeden Monat einmal kostenlos zur Verfügung stellen.


  • Bzw. anders formuliert: Banken sind nach deutschem Recht verpflichtet, ihren Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen; unabhängig ob man jetzt Online-Banking benutzt oder nicht. Mir haben schon oft genug Leute versucht zu erklären, dass sie ja gar keine Kontoauszüge erhalten würden...

    Ist das auch kostenlos? Falls die Beschaffung von Kontoauszügen bei der Partei (unnötige/vermeidbare) Zusatzkosten verursacht, hätte ich - je nach Höhe der Zusatzkosten - meine Bedenken, von einer bedürftigen Person deren Beschaffung zu verlangen.

    Muss die Bank für jeden Monat einmal kostenlos zur Verfügung stellen.

    Die einzigen Kosten die anfallen könnten sind entweder Porto für die Versendung mit der Post oder Strom + Druckertinte fürs Ausdrucken aus dem Onlinebanking.
    Wer kostenpflichtige Zweitausfertigungen besorgen muss, weil er die Originale einfach entsorgt, ist selbst schuld.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer


  • Bzw. anders formuliert: Banken sind nach deutschem Recht verpflichtet, ihren Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen; unabhängig ob man jetzt Online-Banking benutzt oder nicht. Mir haben schon oft genug Leute versucht zu erklären, dass sie ja gar keine Kontoauszüge erhalten würden...

    Ist das auch kostenlos? Falls die Beschaffung von Kontoauszügen bei der Partei (unnötige/vermeidbare) Zusatzkosten verursacht, hätte ich - je nach Höhe der Zusatzkosten - meine Bedenken, von einer bedürftigen Person deren Beschaffung zu verlangen.

    Muss die Bank für jeden Monat einmal kostenlos zur Verfügung stellen.

    Die einzigen Kosten die anfallen könnten sind entweder Porto für die Versendung mit der Post oder Strom + Druckertinte fürs Ausdrucken aus dem Onlinebanking.
    Wer kostenpflichtige Zweitausfertigungen besorgen muss, weil er die Originale einfach entsorgt, ist selbst schuld.

    Das sehe ich auch so.

    Mal eine Frage dazu an die Technikfreaks:
    Wie kann man aus einer Banking-App auf dem Smartphone überhaupt Ausdrucke erzeugen? :gruebel:

  • Man macht einen Screenshot und druckt dann dieses Bilddatei aus.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Mir würde es auch nicht reichen; anhand der von #7 genannten Merkmale und würde dafür §§ 418, 419 ZPO (Beweiskraft, freie Würdigung) heranziehen.
    Nur ein Kontoauszug (-ausdruck), der diese Merkmale ausweist, dürfte als Beleg über die tatsächliche Erbringung von Leistungen oder Einnahmen dienen, auch wenn die sonstigen Merkmale einer Urkunde nicht gegeben sind. Unter dem Stichwort "Beweiskraft Kontoauszüge" weisen viele Entscheidungen aus fast allen Bereichen der Rechtsprechung in diese Richtung.

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

  • Schön. :cool: Mit ging es allerdings darum, wie ich ein Smartphone mit einem Drucker koppeln kann.

    Es gibt übrigens sogar Banking-Apps, über die man seine Kontoauszüge als pdf erhält.

  • Je nach Drucker-Modell gibt es gerade bei neueren Modellen die Möglichkeit, über eine extra App vom Hersteller den Drucker mit dem Smartphone zu koppeln. Dann kann man direkt vom Smartphone aus Dokumente ausdrucken lassen. :)

  • Stichworte: Cloud Print, Wireless Direct, Apple Airprint

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

    • Man installliert eine Cloud-Print App,
    • oder man installiert eine App die das Drucken vom Handy direkt auf dem Drucker ermöglicht (wenn der Drucker das kann),
    • oder man erstellt ein pdf derSeite (ggf. nachdem man eine App dafür installiert hat, wenn das Handy das nicht ohnehin kann) und schickt es sich per Mail oder WhatsApp an einen Account von dem aus man ganz normal drucken kann.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Vielen Dank für die technische Weiterbildung.

    Mein Drucker verfügt über kein WLAN, so dass ich eine entsprechende Verbindung mit einem Smartphone nicht herstellen könnte.

    Gedanklich war ich daher auf der Suche nach einem passenden Kabel. :cool:

  • Vielen Dank für die technische Weiterbildung.

    Mein Drucker verfügt über kein WLAN, so dass ich eine entsprechende Verbindung mit einem Smartphone nicht herstellen könnte.

    Gedanklich war ich daher auf der Suche nach einem passenden Kabel. :cool:

    ist doch bald Weihnachten.....
    Wünscht du dir nen Farblaserdrucker mit WLAN und Duplex (fürs bequeme doppelseitige Drucken und nicht dem Problem, dass die Tinte bei nur gelegentlicher Nutzung eintrocknet).

    Ich habs zumindest als sehr praktische Anschaffung wahrgenommen, da man jederzeit Dokumente vom Handy oder Tablet drucken kann, ohne immer erst den laptop aus der Ecke zu holen und an einen Drucker stöpseln zu müssen.

  • Herzlichen Dank an alle für die rege Beteiligung. Ich habe die Partei entsprechend angeschrieben, dass der eingereichte Ausdruck nicht genügt. Es muss für mich kein Kontoauszug sein, der Umsatzbericht reicht mir auch. Aber ich muss ihn schon dem Antragsteller zuordnen können, Bankverbindung und Inhaber sind da hilfreich. Wenn es sich anderweitig ergibt, weil zB die Kundennummer des Jobcenters ersichtlich ist und die Kontobewegungen übersichtlich sin, dann ist es auch gut. Aber selbst so etwas ist nicht bei allen Apps ersichtlich.

    Euch allen einen gesegneten 4. Advent und ein besinnliches Weihnachtsfest.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

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